Recht

Auch Arbeitnehmer muss vor der fristlosen Kündigung "abmahnen"

(bü). Zahlt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter den Lohn oft verspätet, so kann dies eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Mitarbeiter zur Folge haben. Allerdings muss der Mitarbeiter zuvor (wie umgekehrt in den meisten Fällen der Arbeitgeber) eine Abmahnung aussprechen. Eine solche Abmahnung könnte zu dem Ergebnis führen, dass die Lohnzahlungen fortan pünktlich geleistet würden – wenn auch möglicherweise andere Mitarbeiter dadurch ihren Verdienst "einige Tage später" erhalten hätten.


(LAG Rheinland-Pfalz, 2 Sa 228/11)



AZ 2011, Nr. 43, S. 6

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.