Gesundheitspolitik

Weniger Wettbewerb durch Rabattverträge

Pro Generika: Rabattverträge mit Erstanbietern nach Patentablauf hemmen Generika

Berlin (ks). Der Branchenverband Pro Generika sieht Rabattverträge kritisch – ganz besonders, wenn sie Erstanbieterpräparate betreffen. Beispiel: Das Zytostatikum Temodal (Wirkstoff: Temozolomid). Im April 2010 lief der Patentschutz für das Original aus – doch bis heute konnten Generika nicht einmal einen Marktanteil von einem Drittel gewinnen.

Laut Pro Generika sank der Marktanteil des Herstellers des Erstanbieterpräparates (MSD) im Juni 2010 zunächst auf 58,9%. 19,65% aller abgegebenen Arzneimittel mit dem Wirkstoff Temozolomid waren zu diesem Zeitpunkt Generika. Der Rest des Marktes entfiel auf Reimporte. Doch ein Jahr später konnte der Erstanbieter seinen Marktanteil (auf Grundlage des Abgabepreises des pharmazeutischen Unternehmers) durch den Abschluss von Rabattverträgen wieder auf 63,6% steigern. Verträge bestehen mit sämtlichen AOKs und anderen großen Kassen, sowie mit einer Vielzahl kleinerer Betriebskrankenkassen – welche Rabatte hier vereinbart sind, ist selbstverständlich ein wohlgehütetes Geheimnis. Fakt ist jedoch: Temozolomid-Generika weiteten ihren Marktanteil im geringeren Maße aus als sonst nach Patentablauf üblich. Sie kamen im Juni 2011 auf einen Anteil von 29,3%. Nach den Durchschnittswerten, die die EU-Kommission für die üblicherweise in Deutschland erzielte Marktdurchdringung mit Generika ein Jahr nach Patentablauf ermittelt habe, sei dies wenig, so Pro Generika. Danach läge diese ohne Rabattverträge mit dem Erstanbieter im Mittel bei über 50% und würde sich im Verlauf eines weiteren Jahres sogar auf 75% steigern. Würde der Wettbewerb ungehindert funktionieren, müssten damit auch die Einsparungen für die Kassen ohne Rabattverträge bereits deutlich höher sein, heißt es bei Pro Generika. Denn in einem funktionierenden Wettbewerb setze mit Patentablauf ein intensiver Preiswettbewerb ein, der marktdominante Stellungen beende..



AZ 2011, Nr. 40, S. 2

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