Wirtschaft

Wenn Angehörige pflegen

22,04 Euro Monatsrente – und 2442 Euro Beiträge gespart

(bü). Wer schwer pflegebedürftige Angehörige oder Freunde pflegt, der wird dafür mit einer höheren Altersrente belohnt. Bis zu 22,04 (neue Länder: 19,59) Euro Monatsrente bringt ein Jahr ehrenamtlicher Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz. Damit Arbeitnehmer die gleichen Ansprüche erwerben, müssten sie ein Jahr lang bis zu 2044 (neue Länder: 1792) Euro monatlich verdienen.
Wer ehrenamtlich pflegt, wird belohnt Das Pflegeversicherungsgesetz sieht vor, dass Angehörige oder Freunde für ihren Einsatz eine höhere Altersrente bekommen können.
Foto: Barmer

Den ehrenamtlichen Pflegekräften werden die Rentenanwartschaften voll von der Pflegekasse finanziert; die Arbeitnehmer dagegen beteiligen sich an den für sie vom Arbeitgeber überwiesenen Rentenbeiträgen zu 50%.

Das bedeutet: Um den rentenrechtlichen Wert einer Pflegetätigkeit zu ermitteln, müssen die normalerweise beizusteuernden Rentenbeiträge zur Rentenanwartschaft hinzugerechnet werden. Und das heißt unterm Strich: Wer einen Pflegebedürftigen der höchsten Stufe (III) ein Jahr lang pflegt, der kann dadurch eine Rentenanwartschaft bis zu 22,04 (neue Länder: 19,59) Euro monatlich erwerben und spart im Vergleich zum Arbeitnehmer, der dieselbe Gutschrift auf dem Rentenkonto erhalten hat, 2442 (neue Länder: 2142) Euro im Jahr an Rentenbeiträgen.

Diese Zahlen vor Augen, sollte sehr überlegt werden, ob statt einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit (die zudem noch durch die "Weiterreichung" des monatlichen Pflegegeldes vom Pflegebedürftigen an den Angehörigen bis zu 685 Euro steuer- und sozialabgabenfrei honoriert werden kann) ein regelrechtes Arbeitsverhältnis zwischen der pflegebedürftigen Person und der Pflegekraft geschlossen wird. Oft wäre dies ein schlechtes Geschäft. Die Weiterreichung des Pflegegeldes an andere Pflegepersonen als Angehörige zieht im Regelfall – mit oder ohne Arbeitsverhältnis – Steuerpflicht nach sich, so das Finanzgericht Rheinland-Pfalz. (Az.: 5 K 1668/00)

Die Tabelle listet auf, in welcher Pflegestufe mit welchem wöchentlichen Pflegeeinsatz welche Rentenanwartschaften erworben werden können und wie hoch der Arbeitsverdienst (und der daraus resultierende Rentenversicherungsbeitrag – Werte gerundet) sein müsste, um als Pflegekraft mit Arbeitsverhältnis dasselbe zu erreichen. Hinzu käme, dass der "Arbeitgeber" (also die pflegebedürftige Person) denselben Anteil zuzulegen hätte und außerdem Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungspflicht einsetzen würde.

Übrigens: Wer bereits Altersrente bezieht, der kann keine "Pflegepunkte" mehr erreichen.

Welche Rentenanwartschaft mit welcher Pflegestufe mit welchem Pflegeeinsatz erreicht werden kann
Pflege-
stufe
Pflegeeinsatz wöchentlich
Monatliche
Rentenanwartschaft
Entspricht einem
∅-Monatsverdienst von
Entspricht einem
Monatsbeitrag von
(Stunden)
ABL (Euro)
NBL (Euro)
ABL (Euro)
NBL (Euro)
ABL (Euro)
NBL (Euro)
I
14
7,35
6,53
681
597
136
119
II
14
9,80
8,71
908
796
181
158
II
21
14,69
13,06
1362
1195
271
238
III
14
11,02
9,80
1022
896
203
178
III
21
16,53
14,69
1533
1344
305
267
III
28
22,04
19,59
2044
1792
407
357



AZ 2011, Nr. 37, S. 4

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