Gesundheitspolitik

Metoprolol: AOK-Anzeigen gegen sieben Apotheker

Staatsanwaltschaft bejaht Anfangsverdacht

Berlin (lk). Die AOK Baden-Württemberg hat bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen sieben Apotheker Anzeige wegen Abrechnungsbetruges im Zusammenhang mit dem Arzneimittel Metoprolol-Succinat des Herstellers Betapharm erstattet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft besteht ein Anfangsverdacht. Die Ermittlungen laufen jetzt an.

"Die AOK hat uns Umstände angezeigt, die uns einen Anfangsverdacht bejahen lassen", bestätigte vergangene Woche eine Sprecherin der Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegenüber der AZ. Es werde jetzt aber eine "ganze Weile dauern", bis erste Erkenntnisse vorlägen. Eingegangen sind die AOK-Anzeigen am 29. August 2011. Dass sie erst am 6. September beim zuständigen Staatsanwalt auf dem Schreibtisch lagen, sei internen Abläufen zuzuschreiben, so die Sprecherin entschuldigend.

Mit den Anzeigen folgt zumindest der AOK-Landesverband Baden-Württemberg den Vorgaben des AOK-Bundesverbandes. Dieser hatte am 19. August den Apothekern bundesweit in 30.000 Fällen Abrechnungsbetrug vorgeworfen und die Einschaltung der Staatsanwälte angekündigt. Andere AOK-Landesverbände haben bislang offenbar keine Anzeigen erstattet.

Nach Angaben der AOK sollen bundesweit rund 12.000 Apotheken das Arzneimittel Metoprolol zulasten der AOK abgerechnet haben, obwohl dieses noch nicht auf dem Markt ist. Für Metoprolol besteht seit 1. Juni ein Rabattvertrag mit der AOK – doch der Vertragspartner Betapharm kann das Medikament noch nicht liefern. Die Apotheken waren und sind daher gezwungen, AOK-Patienten ein anderes Präparat zu geben. Doch nicht immer verwendeten sie dabei die für solche Fälle vorgesehene Nicht-Verfügbarkeits-PZN. In 30.000 Fällen allein im Juni sollen Apotheken die PZN für das nicht lieferbare Metoprolol auf die Rezepte gedruckt haben.



AZ 2011, Nr. 37, S. 8

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