Gesundheitspolitik

Apotheker: AOK hat uns den Kampf angesagt

Intensive Diskussion über AOK-Drohung

Berlin (lk). Die AOK-Drohung, mit Staatsanwälten und Strafzahlungen gegen Apotheker vorzugehen, die im Juni Metoprolol-Rezepte falsch abgerechnet haben, hat in der Apothekerschaft eine intensive Diskussion ausgelöst. Auf DAZ.online, der Internetseite des Deutschen Apotheker Verlages, gab es Aufrufe zu einer Unterschriftenaktion gegen die AOK.

In anderen Kommentaren wird das Unverständnis für das massive Vorgehen der AOK zum Ausdruck gebracht und auf die Verantwortung der AOK für den Abschluss eines Rabattvertrages mit einer monatelang nicht lieferfähigen Firma hingewiesen: "Sehr geehrter Hr. Becker, einem Strafkatalog dürfen Sie unter keinen Umständen zustimmen. Die AOK hat nun wegen einer Kleinigkeit den Apothekern den Kampf angesagt. Wenn Rabattartikel lieferbar sind, werden sie auch abgegeben, trotz pharmazeutischer Bedenken. Wenn die AOK die Sache nicht kulant löst, dann wird sie am Ende die Verliererin sein."

Unglückliche Drohung mit Staatsanwaltschaft

Auch im aktuellen DAZ.TV-Interview äußert der Berliner Apotheker Christian Mahr sein Unverständnis darüber, dass die AOK die Apotheker nicht über die Lieferprobleme informiert und kurzfristig einen anderen Rabattpartner gefunden habe: "Ich hätte mir gewünscht, dass die AOK mich darüber informiert und eventuell kurzfristig einen anderen Rabattpartner sucht und das nicht auf unserem Rücken austrägt." Deshalb finde er die Drohung der AOK mit Staatsanwälten und Strafzahlungen "sehr unglücklich".

Trotz der angekündigten Einschaltung der Staatsanwaltschaft setzt der AOK-Bundesverband aber auf eine Fortsetzung der Kooperation mit den Apothekern: "Die AOKs sind an einer guten Zusammenarbeit mit den Apothekern interessiert", sagte AOK-Sprecher Udo Barske zu DAZ.online.

Allerdings warf Barske dem Deutschen Apothekerverband (DAV) vor, mit seiner hinhaltenden Verhandlungstaktik für die Aufstellung des Sanktionskataloges verantwortlich zu sein: "Wir waren an einem Punkt angekommen, wo weitere Gespräche mit dem DAV keinen Sinn mehr ergaben und wir Nägel mit Köpfen machen mussten", sagte Barske zu DAZ.online. Es liege auch im Interesse der gut und seriös arbeitenden Apotheken, wenn Sanktionen gegen ihre Kollegen wegen fehlerhaft abgerechneter Metoprolol-Rezepte erfolgten.

Laut Barske wollte der AOK-Landesverband Baden-Württemberg noch in der vergangenen Woche bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart Anzeige erstatten. Der entsprechende Schriftsatz sei in Vorbereitung. Ob gegen eine einzelne Apotheke Anzeige erstattet werde oder eine "Sammelanzeige" erfolge, ließ Barske offen. Bis zum AZ-Redaktionsschluss am Freitag lag jedoch noch keine Anzeige vor.

Barske kündigte zudem an, dass die AOK-Landesverbände gegen die betreffenden Apotheken entsprechend einem "Sanktionskatalog" Geldstrafen verhängen wollen. Mit dem DAV habe man über den Sanktionskatalog gesprochen, sagte Barske: "Aber immer, wenn es konkret wurde, hat der DAV die Gespräche verzögert." Jetzt sei es Sache der AOK-Landesverbände, die Sanktionen gegen die Apotheker durchzusetzen.

Dem Vernehmen nach handelt es sich um einen abgestuften "Bußgeldkatalog": Von Apothekern, die in ein oder zwei Fällen die PZN des Metoprolol-Präparates von Betapharm aufgedruckt haben, will die AOK kein Bußgeld fordern. Ab dem dritten falsch bedruckten Rezept soll eine Strafzahlung von 500 Euro fällig werden. Jede weitere falsche Abrechnung koste nochmals 100 Euro, ab dem elften falschen Rezept 200 Euro.


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