Recht

Steuerberatung: Steuerberater muss "einschlägige Rechtsprechung" kennen

(bü). Hat ein Steuerberater einen Mandanten nicht darauf hingewiesen, dass er gegen einen ablehnenden Steuerbescheid Einspruch einlegen und gegebenenfalls Klage erheben kann, so ist er ihm schadenersatzpflichtig. Er hat die Pflicht, "die aktuelle einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung zu verwerten". Das gilt vor allem dann, wenn der Bundesfinanzhof zuvor "in einer für den Mandanten günstigen Weise" entschieden hat. Wurde darüber in einer führenden Fachzeitschrift berichtet, so muss davon ausgegangen werden, dass ein Steuerberater innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Veröffentlichung davon erfährt.


(OLG Köln, 8 W 10/07)



AZ 2011, Nr. 32-33, S. 6

Das könnte Sie auch interessieren

Wann man seinen Steuerberater wechseln sollte

Das war’s dann …

Über die Bedeutung des Steuerberaters für die Apotheke

Ein stiller Mit-Geschäftsführer?

Interview zum Beschluss des Finanzgerichts Dessau

Treuhand: Datenmasse birgt Konfliktpotenzial

Was eine moderne Steuerberatung heute leisten sollte

Mehr als Steuerberatung

DAZ-Gespräch zum Thema Insolvenz von Apotheken

Sanieren statt liquidieren

Kriterien für die Wahl eines Steuerberaters

„Kann das mein Steuerberater?“

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.