Recht

Mietminderung: Ohne Gesundheitsgefährdung gibts kein Geld

(bü). Ein Mieter kann nicht die Miete mindern, indem er behauptet, in seinen Räumen sei "Schimmel ausgebrochen". Vielmehr müsse er Art und Konzentration der Schimmelsporen darlegen. Dafür, so das Kammergericht Berlin, sei ein ärztliches Attest erforderlich.


(KG Berlin, 12 U 164/09)



AZ 2011, Nr. 32-33, S. 7

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