Recht

Heilpraktikerrecht: Ein Blinder kann nicht zuverlässig Diagnosen stellen

(bü). Das Verwaltungsgericht Mainz hat die Ablehnung eines blinden Physiotherapeuten zur Heilpraktikerprüfung bestätigt. Ein Physiotherapeut könne zwar auf Anweisung und unter Aufsicht eines Arztes tätig sein. Als Heilpraktiker müsse er jedoch eigenverantwortlich Erkrankungen des Bewegungsapparates "mit hinreichender Sicherheit erkennen" können, was ihm wegen seiner Behinderung aber nicht möglich sei. Für die "notwendige Beobachtung von Körperhaltung und Gehmustern" reiche das dreiprozentige Sehvermögen des Mannes nicht aus.


(VwG Mainz, 4 K 927/10)



AZ 2011, Nr. 32-33, S. 6

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