Recht

Eine Kreditkarte ist zum Zahlen da – nicht zum Einsteigen

(bü). Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Airline einem Kunden den Flug nicht verweigern darf, wenn er beim Check-In nicht seine Kreditkarte vorzeigen kann. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat einer Fluglinie (hier ging es um Iberia) gerichtlich untersagen lassen, eine derartige Klausel in den Geschäftsbedingungen führen zu dürfen. Denn sie sei rechtswidrig. Betroffene Kunden erhalten Schadenersatz, weil "eine Kreditkarte ein Zahlungsmittel, aber keine für den Antritt eines Fluges notwendige Reiseunterlage" sei. (Hier konnte eine Frau beim Einstieg ihre Kreditkarte, mit der sie den Flug bezahlt hatte, nicht vorlegen und musste gegen Gebühr auf einen anderen Flug umbuchen.)


(LG Frankfurt am Main, 2/24 O 142/10)



AZ 2011, Nr. 30-31, S. 3

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