Gesundheitspolitik

Aus für die Ketten in Ungarn

Erwartungen an Fremd- und Mehrbesitz nicht erfüllt

BUDAPEST (hb). Ungarn rudert zurück: Seit 1. Januar dürfen nur noch Apotheker eine Apotheke gründen. Das von ungarischen Politikern einst angestrebte Ziel, mit der Zulassung von Apotheken in Fremd- und Mehrbesitz mehr Wettbewerb und wirtschaftliche Effizienz am Pharmamarkt zu schaffen, wurde nicht erreicht.
Ungarische Gesundheitspolitiker haben gelernt: Das Ziel, mehr Wettbewerb und wirtschaftliche Effizienz am Pharmamarkt zu schaffen durch mehr Liberalisierung im Apothekenmarkt, sprich Fremd- und Mehrbesitz, wurde verfehlt.

Foto: hb

Die ungarischen Apotheker leben in bewegten Zeiten: Nach der Liberalisierung des Apothekenrechts Anfang 2007 mit der Freigabe des Fremd-und Mehrbesitzes war die Anzahl der Apotheken in den letzten Jahren auf rund 2400 rasant angestiegen, wobei Neugründungen sich vor allem in den Städten ansiedelten. Gleichzeitig wurde an stark frequentierten Lagen das Dienstleistungsangebot in Form von längeren Öffnungszeiten, Lieferungen nach Hause, Online-Verkäufe ausgeweitet. Und dennoch sahen die Gesundheitspolitiker das Ziel, mehr Wettbewerb und wirtschaftliche Effizienz am Pharmamarkt, schließlich als verfehlt an. Zum einen kam es nicht zu dem bezweckten Preisrutsch, zum anderen wirkte sich der Wettbewerb für so manche Offizin-Apotheke ruinös aus.

120 Apotheken sowie 100 kleinere Verkaufspunkte und mobile Apotheken mussten in den letzten Jahren schließen. Zudem soll die Apotheken-Branche im Sommer 2010 gegenüber dem Arzneimittelgroßhandel mit rund 50 Mio. Euro in der Kreide gestanden haben. Wirtschaftlich angeschlagene Apotheken wurden zu bevorzugten Übernahmekandidaten vor allem für ausländische Apothekenketten.

Nun wird kräftig zurückgerudert: Mit dem Inkrafttreten eines neuen Gesetzes zum 1. Januar 2011 sind Neugründungen von Apotheken nur noch für Apotheker (als natürliche Personen) erlaubt. Für bestehende Fremdbesitz-Apotheken gibt es eine Übergangsregelung bis zum 1. Januar 2017. Bis dahin müssen Apotheker mindestens 51% Anteil an den jeweiligen Apotheken übernommen haben, bis Anfang 2014 müssen es bereits mehr als 25% sein. Eigentumsanteile an Apotheken dürfen nur an Apotheker verkauft werden.

Ein Mehrbesitz ist zwar möglich, aber nur für maximal vier Apotheken. In Städten mit bis zu 20.000 Einwohnern dürfen nicht mehr als drei Apotheken im Besitz desselben Unternehmens sein. Für verschreibende Ärzte, Großhändler und Pharmaunternehmen ist der Apothekenbesitz nicht zulässig.



AZ 2011, Nr. 3, S. 8

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