Recht

PKV: In Deutschland Verbotenes wird auch nicht "spanisch" bezahlt

(bü). Hat sich eine Frau ihren unerfüllten Kinderwunsch wegen Unfruchtbarkeit in einer spanischen Klinik per – in Deutschland gesetzlich verbotener – Eizellenspende erfüllt, so muss ihre private Krankenversicherung die Kosten dafür nicht erstatten. Im konkreten Fall reichte die Frau nach ihrer Rückkehr aus Spanien die Rechnung für die Behandlungskosten in Höhe von rund 7000 Euro bei ihrer Krankenversicherung ein, bei der sie eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen hatte. Die weigerte sich, die Kosten zu übernehmen, da der Eingriff in Deutschland nicht erlaubt sei und somit nicht in ihr Leistungsspektrum fallen könne. Außerdem sei ein unerfüllter Kinderwunsch keine Krankheit, die auf Kosten der Krankenkasse geheilt werden müsste. Das Gericht bestätigte die Auffassung.


(LG Köln, 23 O 347/06)



AZ 2011, Nr. 28, S. 3

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