Recht

180.000 Euro für verpfuschte Bandscheibenoperation sind "angemessen"

(bü). Haben Ärzte bei einer Bandscheibenoperation Bandscheibenteile, "die wahrnehmbar in den Spinalkanal eingedrungen" sind, nicht entfernt, und sind Lähmungserscheinungen der unteren Körperteile mit Sexualstörungen und depressiven Verstimmungen die Folge, so ist ein Schmerzensgeld von 180.000 Euro angemessen. Es handelt sich um einen "groben Behandlungsfehler".


(OLG Koblenz, 5 U 55/09)



AZ 2011, Nr. 28, S. 5

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