Gesundheitspolitik

Apothekenbetriebsordnung auf der Zielgeraden?

BMG-Beamtin Krüger: Wir können in Ruhe beraten

Berlin (lk). Die mehrfach angekündigte und lange erwartete Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) befindet sich offenbar auf der Zielgeraden. Die zuständige Ministerialrätin des Bundesgesundheitsministeriums, Dr. Dagmar Krüger, stellte bei einem Vortrag in Halle den Referentenentwurf "bis zur Sommerpause" in Aussicht. Zugleich sicherte Krüger den Apothekerverbänden breiten Raum zur Mitsprache und Beratung zu.

Angesichts des notwendigen Abstimmungsprozesses mit den Apothekerverbänden, den Fraktionen und mit dem Bundesrat ist der Termin für das Inkrafttreten jedoch offen. Beim "Strategietag Apotheke" des Bundesverbandes Deutscher Apotheker (BVDA) in Halle sagte Krüger: "Wir haben nicht unbedingt Eile." Es gebe noch keinen Referentenentwurf zur ApBetrO. Angestrebt sei zwar die Vorlage bis zur Sommerpause. Unklar sei jedoch, ob der Zeitplan eingehalten werden könne.

Vor etwa 60 Apothekern bekräftigte Krüger die Absicht des BMG, den Apothekern in der neuen ApBetrO mehr Entscheidungsspielraum einzuräumen. Man müsse sich die Frage stellen, ob alle Apotheken gleich seien und gleich sein müssten. Seit Inkrafttreten der gültigen ApBetrO im Jahr 1987 habe sich viel verändert. Als Beispiele nannte Krüger die maschinelle Verblisterung, den Versandhandel, die patientenindividuelle Herstellung parenteraler Arzneimittel, die Versorgung von Heimen und die Filialisierung.

Nach Vorlage des Entwurfs für die ApBetrO-Novelle sollen die Apothekerverbände laut Krüger bis zu sechs Wochen Zeit für ihre Stellungnahmen erhalten. Auch sei eine mündliche Anhörung anschließend möglich – bevor die Anmerkungen des Bundesrates eingearbeitet würden.

Laut ABDA-Sprecher Thomas Bellartz befindet sich die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände auf Arbeitsebene in einem "fortlaufenden Meinungsaustausch" mit dem BMG. Auch habe ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf beim Sommerfest mit dem neuen Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) über die ApBetrO gesprochen. Nach Vorlage des Referentenentwurfs werde die ABDA in einer Stellungnahme nochmals ihre Positionen deutlich machen.

ABDA: Noch kein Termin im Ministerium

Unmittelbar nach Bekanntwerden der Eckpunkte zur neuen ApBetrO Mitte April hatte Wolf in einem offenen Brief an Bahrs Amtsvorgänger im BMG, Philipp Rösler (FDP), mit Blick auf von der ABDA gewünschte Korrekturen einen Gesprächstermin mit dem Bundesgesundheitsminister erbeten. Dazu ist es bisher nicht gekommen.

Anhand der bekannten Eckpunkte zur ApBetrO erläuterte Krüger die Absichten des BMG. So werde die neue ApBetrO das Warenangebot keineswegs einschränken. "Apotheken sollen weiter Kosmetika verkaufen können", sagte Krüger. Aber der "Eindruck einer Apotheke" müsse dabei gewahrt bleiben. Es gehe darum, dass der Apotheker sein Warenangebot "vernünftig wählt". Dazu gehöre auch, dass "ausreichend Raum für die Beratung bleibt". Die Patienten erwarteten zu Recht, dass eine diskrete Beratung möglich sei. Die Offizin müsse so gestaltet sein, dass das "Mithören zumindest erschwert ist", konkretisierte Krüger die beabsichtigten Vorgaben.

An der bestehenden Raumgröße ändere sich in der ApBetrO jedoch nichts. Vorgesehen sei aber, dass spezielle Räume beispielsweise für die Verblisterung, für die Herstellung parenteraler Rezepturen, für elektronischen Handel oder Versand sowie für Notdienste "abgegrenzt" und in nahegelegenen Gebäuden untergebracht werden könnten. Allerdings müssten solche Räume ebenfalls vor dem Zutritt von Unbefugten geschützt sein. Rezepturräume müssen laut Krüger "von mindestens drei Seiten" abgetrennt sein und dürfen nicht für andere Zwecke genutzt werden. Aufgehoben werden soll die für Labore geltende Liste von 60 vorzuhaltenden Prüfgeräten, kündigte die Ministerialrätin an. "Es wird keine Aufzählung mehr geben." Der Apothekenleiter solle entscheiden, welche Geräte notwendig seien.

"Erleichterungen" für Filialverbünde

"Erleichterungen" soll es laut Krüger auch für Filialverbünde geben. Sie könnten ein gemeinsames Labor und eine gemeinsame Rezeptur betreiben. Der damit verbundene Zeitverlust sei "hinnehmbar". Nach Recherchen des BMG sei eine zeitliche Verzögerung von höchstens vier Stunden wie bei der Lieferung durch den Großhandel vertretbar.

Mehr Flexibilität sollen Filialapotheker auch beim Nacht- und Notdienst erhalten. Der Apothekenleiter solle künftig darüber entscheiden, welche Filiale am Nacht- und Notdienst teilnehme. Dies geschehe jedoch nur im Rahmen der von den Apothekerkammern aufzustellenden Dienstpläne, sodass weit entfernt liegende Filialen auch künftig an der Dienstbereitschaft beteiligt blieben.

Mehr Freiheit sollen laut Krüger die Apotheker auch beim Botendienst erhalten. "Diesen Service sollen die Apotheken ausbauen können." Voraussetzung sei jedoch, dass dann die pharmazeutische Beratung bei der Lieferung durch Fachpersonal erfolgt. Einwände, dies führe zu einer Benachteiligung gegenüber Versandapotheken, wies Krüger unter dem Protest der Anwesenden mit der Bemerkung zurück, Kunden von Versandapotheken seien in der Regel bereits über das bestellte Arzneimittel informiert.

Ausweitung von Rezeptsammelstellen

Weil das BMG "juristisch" gezwungen sei, alle Apotheken gleichzustellen, sei die Ausweitung der Rezeptsammelstellen vorgesehen. Weil der Versandhandel und Pick-up-Stellen nicht eingeschränkt werden könnten, "wollen wir gleich lange Spieße schaffen". Ausgeschlossen sei jedoch die Einrichtung von Rezeptsammelstellen bei anderen Heilberufen. Die Rezeptsammelstellen müssten in "angemessener Nähe" zur Offizin liegen, so die Ministerialrätin.

Weitere Dokumentationspflichten

Für die maschinelle Verblisterung sowie die Herstellung von Rezepturen und parenteralen Arzneimitteln sollen QMS-Standards vorgeschrieben werden, so Krüger. Heute müsse jede Autowerkstatt Dokumentationspflichten erfüllen. Dies sei auch für Apotheker "absolut zeitgemäß". Es werde in der neuen ApBetrO aber keine kostenpflichtige Zertifizierung vorgeschrieben, sagte Krüger. Bei Rezepturen seien mindestens die Ausgangsstoffe und Einwaagen dokumentationspflichtig. Bei der Zubereitung von Parenteralia sei auch in der Apotheke die Herstellung einer "sterilen, keimfreien Lösung" das Ziel. Konkrete und verbindliche Regeln werde die neue ApBetrO zudem für die maschinelle Verblisterung beinhalten. Es gehe um die Teilbarkeit von Tabletten und die Zwischenlagerung von entblisterten Tabletten. Krüger: "Da gibt es bisher keine Regeln."



AZ 2011, Nr. 26, S. 1

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