Recht

Kirchensteuer: Wer austritt, sollte die Bestätigung gut aufheben

(bü). Wer aus einer kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft austritt, ist gut beraten, den Nachweis darüber lebenslang aufzuheben. Meldet sich nämlich Jahre später das Finanzamt und fragt nach der Kirchenzugehörigkeit, so wird Kirchensteuerpflicht unterstellt, wenn nicht das Gegenteil bewiesen werden kann. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied so im Fall einer Frau, die vor fast zwei Jahrzehnten aus der (hier: evangelischen) Kirche ausgetreten war, dies aber nicht mehr beweisen konnte. Sie musste im Rahmen der Festsetzungsverjährung für fünf Jahre Kirchensteuern nachzahlen. Begründung: "Die Feststellungslast für einen Kirchenaustritt trägt die Steuerzahlerin".


(OVG Berlin-Brandenburg, 9 B 25/05)



AZ 2011, Nr. 25, S. 4

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