Recht

Auch viele Abmahnungen sind kein Mobbing

(bü). Auch wenn ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter immer wieder wegen verschiedener "Delikte" abmahnt, ist das noch kein Beweis für Mobbing. Der Arbeitnehmer kann kein Schmerzensgeld verlangen, wenn er dem Brötchengeber nicht nachweist, dass die Motive für die jeweiligen Abmahnungen verwerflich waren. Das gelte auch dann, wenn sich einzelne Abmahnungen im Nachhinein als unwirksam erweisen. Im Prinzip hat der Arbeitgeber lediglich "ihm zustehende Rechte" ausgeübt.


(LAG Schleswig-Holstein, 6 Sa 256/09)



AZ 2011, Nr. 25, S. 6

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