Recht

"Bearbeitungsgebühren" für Darlehen müssen nicht bezahlt werden

(bü). Banken dürfen von Kunden für Darlehensverträge keine Bearbeitungsgebühren erheben. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Diese – regelmäßig für Kosten bis zum Abschluss eines Kreditverfahrens berechneten – Gebühren fielen im Interesse des Geldinstituts an. Bonitätsnachforschungen stellten nämlich keine "Dienstleistung" des Kreditgebers dar. Auch das Argument, dass die Gebühr in den Effektivzins bereits eingerechnet sei (was dem Kunden die Vergleichbarkeit mit anderen Angeboten erleichtere) ließen die Richter nicht gelten. (Die Oberlandesgerichte Bamberg – Az.: 3 U 78/10 – und Dresden – Az.: 8 U 1461/10 – waren bereits zum selben Ergebnis gekommen. Andere Oberlandesgerichte sind gegenteiliger Auffassung. Deshalb wird das letzte Wort vom Bundesgerichtshof gesprochen.)


(OLG Karlsruhe, 17 U 192/10)



AZ 2011, Nr. 23, S. 5

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