Gesundheitspolitik

Keine Apotheke light

Peter Ditzel

Erfreuliches Urteil aus Leipzig: Jede Apotheke vor Ort, egal ob Hauptapotheke oder Filialapotheke, ist in den Notdienst-Turnus einzubeziehen. Das Gericht hat sich gegen das Ansinnen eines Apothekers ausgesprochen, den Nacht- und Notdienst zwischen Haupt- und Filialapotheken verlagern zu dürfen und diesen Dienst nur noch von einer Apotheke aus zu betreiben. Die Leipziger Richter sinngemäß: Es entspricht dem Leitbild der Apothekenbetriebsordnung, wonach jede Apotheke verpflichtet ist, die für den Notdienst erforderlichen Arzneimittel und Einrichtungen bereitzuhalten.

Damit hat sich das Bundesverwaltungsgericht deutlich gegen Schwerpunkt-Apotheken ausgesprochen. Und ich deute dies auch als eine Abwendung gegen Schmalspur-Apotheken oder Apotheken light, wie sie derzeit im Positionspapier zur Apothekenbetriebsordnung skizziert sind. Sie erinnern sich: Laut Positionspapier sollte bei Vorliegen einer Erlaubnis zum Betrieb mehrerer Apotheken der Notdienst einer der Apotheken von einer anderen Apotheke (Hauptapotheke, Filialapotheke) im Grundsatz übernommen werden können. Verständlich, dass dies Filialbesitzern sehr gefallen hätte. Aber aus Sicht der Patienten wäre dies mit Nachteilen (z. T. weitere Wege) verbunden gewesen. Und auch Apotheken ohne Filialen würden den Kürzeren ziehen, da sie solche Möglichkeiten nicht hätten.

Alle Apotheken sind also gleichrangig zu sehen und in den Nacht- und Notdienst einzubinden. Mit dieser Entscheidung verfolgt das Gericht einen anderen Kurs als er im Ministerium angedacht war. Das Positionspapier deutete darauf hin, den Filialapotheken vermeintliche Erleichterungen zuzugestehen, wie beispielsweise diese Nachtdienstverlagerung, aber auch den Verzicht auf ein Labor oder die Streichung der Verpflichtung, Rezepturen herzustellen. Dieser Passus, sollte er bereits für den anstehenden Referentenentwurf ausformuliert sein, darf nun getrost gestrichen werden.

So bequem und praktikabel es für die Filialisten gewesen wäre: Hätte sich das Gericht für die Nachtdienstverlagerung entschieden und hätte eine neue Apothekenbetriebsordnung die abgespeckten Filialen zugelassen, wäre dies ein Signal nach außen gewesen, das in die falsche Richtung zeigt. Es wäre Wasser auf die Mühlen von Pick-up-Stellen gewesen oder Drogeriemärkten, die ein Arzneimittelsortiment light ausbauen wollen. Eine Apotheke muss eine Apotheke bleiben! Mit allem, was dazugehört.


Peter Ditzel



AZ 2011, Nr. 22, S. 1

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.