Gesundheitspolitik

HAV: Abschlag von 2,05 Euro zeitlich begrenzen

Verband erwartet rückläufige Apothekenzahlen infolge der AMNOG-Belastungen

Frankfurt (hav/az). Der Hessische Apothekerverband (HAV) hat anlässlich der Präsentation der Wirtschaftsdaten für 2010 am 17. Mai in Frankfurt erneut auf die gravierenden Folgen des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) für die Apotheken hingewiesen. Der HAV-Vorsitzende Peter Homann forderte die Bundesregierung auf, "noch in diesem Jahr per Gesetz die Dauer des erhöhten Apothekenabschlages von 2,05 Euro auf ein Jahr zu begrenzen".

Das AMNOG schlägt sich seit Jahresbeginn spürbar auf die Apotheken nieder: Mit rund 150 Mio. Euro netto pro Jahr belaste sie zum einen der von 1,75 Euro auf 2,05 Euro erhöhte Apothekenabschlag, so der HAV. Hinzu kämen verschlechterte Einkaufskonditionen beim Großhandel – denn dieser wälze seinen Sparbeitrag auf die Apotheken ab. Homann: "Dies bedeutet eine Reduzierung des Apotheken-Betriebsergebnisses um knapp 30 Prozent und ist für viele Apotheken nicht leistbar." Daher müsse der erhöhte Abschlag an die gesetzlichen Krankenkassen zeitlich begrenzt werden.

Packungsgrößenverordnung einstampfen

Darüber hinaus kritisierte der HAV-Vorsitzende den Bürokratieaufwand, der bereits seit mehreren Jahren durch die Rabattverträge in den Apotheken besteht. Diesen dürfe der Gesetzgeber nicht noch zusätzlich durch überflüssige Vorschriften erhöhen: "Die Packungsgrößenverordnung sorgt seit Beginn des Jahres in den Apotheken für ein regelrechtes Chaos, das völlig überflüssig ist. Wir fordern, diese schnellstmöglich einzustampfen und empfehlen den Ärzten, die gewünschte Stückzahl auf dem Rezept zu vermerken", so Homann.

Der HAV wies weiterhin auf die rückläufige Zahl der Apotheken hin: Gab es im Jahr 2007 in Hessen noch 1634 Betriebsstätten, waren es Ende 2010 nur noch 1614. Geschäftsführer Jürgen Schneider stellte die Prognose, dass sich dieser Trend in Zukunft weiter verstärken wird, da sich das Betriebsergebnis durch die gesetzgeberischen Maßnahmen weiter verschlechtere. Hinzu komme, dass die Zahl der von hessischen Ärzten verschriebenen Arzneimittel rückläufig sei – auch dies führt zu einer Einkommensreduzierung.



AZ 2011, Nr. 21, S. 8

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