Recht

Spezialprothese kann Kassenleistung sein

(bü). Nach einer Oberschenkelamputation stehen heute hochwertige Spezialprothesen (C-Leg) zur Verfügung, um eine optimale Gehfähigkeit wiederzuerlangen. Ob für eine solche Versorgung, die wesentlich teurer als eine herkömmliche Prothese ist (hier: 25.000 Euro), die gesetzliche Krankenkasse kostenpflichtig ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Führt die Versorgung zu einem "Zuwachs an Sicherheit, zu einer Harmonisierung des Gangbildes sowie zu einer Verringerung des Kraftaufwandes", so gehen die Kosten bei einer aktiven Person zulasten der Krankenkasse. Ist trotz der Spezialprothese eine Verbesserung der Gehfähigkeit nicht zu erwarten, so dass noch weitere Hilfsmittel benutzt werden müssen, kann die Kasse die Übernahme der Kosten verweigern.


(SG Detmold, S 5 KR 307/08 u. a.)



AZ 2011, Nr. 20, S. 4

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