Recht

Fitness-Studio: Schwangere dürfen sofort aufhören, bezahlten Sport zu treiben

(bü). Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Frauen ihren Fitness-Studio-Vertrag wegen einer Schwangerschaft vorzeitig kündigen dürfen. Das gelte auch dann, wenn die Frau an sich nicht krank sei. Zwar sei eine Schwangerschaft keine Erkrankung. Allerdings könne es im Einzelfall aus Sicht der Schwangeren durchaus belastend sein, wenn sie weiterhin sportlich tätig ist. Der Betreiber des Studios kann keine Beiträge mehr verlangen. Es sei einer Schwangeren nicht zumutbar, entgegen ihrer psychischen und physischen Gesundheit an dem Vertrag festhalten zu müssen.


(AmG München, 251 C 26718/09)



AZ 2011, Nr. 20, S. 5

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