Recht

Wird die Lohnsteuerkarte nicht herausgerückt, wartet ein Zwangsgeld

(bü). Arbeitgeber, die ihren ausgeschiedenen Mitarbeitern trotz mehrfacher Anforderung die Lohnsteuerkarte nicht ausgefüllt herausgeben, müssen damit rechnen, zur Zahlung eines Zwangsgeldes verurteilt zu werden. So geschehen vom Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in Höhe von 400 Euro. Der Ex-Arbeitgeber hatte die Briefe seines vormaligen Mitarbeiters ignoriert und auch auf die Klage des Arbeitnehmers zunächst nicht reagiert. Erst in seiner Einspruchsschrift an das Gericht gab er an, er habe die Lohnsteuerkarte schon längst übersandt – allerdings mit einfachem Brief. Das LAG: Auf der Grundlage dieser Angaben ist es weder dem Arbeitnehmer noch dem Gericht möglich, den Wahrheitsgehalt dieses Vortrages zu prüfen. Bei dieser Sachlage könne nicht davon ausgegangen werden, dem Arbeitgeber sei es unmöglich, "die geforderte Handlung vorzunehmen".

(LAG Berlin-Brandenburg, 17 Ta 429/11)



AZ 2011, Nr. 19, S. 4

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