Gesundheitspolitik

Weniger Beanstandungen

Selbstkontrolle der Pharmaindustrie sieht sich etabliert

Berlin (ks). Beim "Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V." (FSA) sind im vergangenen Jahr nur noch 15 Beanstandungen wegen möglicher Verstöße gegen die FSA-Kodizes eingegangen. Elf dieser eingeleiteten Verfahren hatte der FSA bis Ende 2010 abgeschlossen.

Der FSA überwacht die Zusammenarbeit zwischen Pharmaunternehmen und den Angehörigen der medizinischen Fachkreise sowie der Patientenselbsthilfe. Seine Verhaltensgrundregeln sind in zwei FSAKodizes festgeschrieben. Verstöße gegen diese werden mit Abmahnungen, Geldbußen, Namensnennungen und öffentlichen Rügen geahndet. Die FSA-Mitgliedsunternehmen repräsentieren mehr als 70% des deutschen Pharmamarkts. Doch es sind keineswegs nur die Mitglieder, die ihren Wettbewerbern auf die Finger schauen. So wurde im vergangenen Jahr lediglich ein Fall von einem FSA-Mitglied eingeleitet – die übrigen wurden von Privatpersonen, Institutionen und Nichtmitgliedern initiiert. Der FSA sieht diese Entwicklung als ein Zeichen dafür, dass seine Arbeit mittlerweile weit bekannt und anerkannt ist.

Seit Gründung des FSA im Jahr 2004 sind insgesamt 300 Beanstandungen eingegangen. Im Jahr 2007 war mit 62 eingeleiteten Verfahren der Höhepunkt erreicht. Seitdem geht diese Zahl beständig zurück. Der Verband führt dies auch darauf zurück, dass Unternehmen im Vorfeld geplanter Maßnahmen immer häufiger auf den FSA zugingen, um verbleibende Unsicherheiten und Unklarheiten vorab zu klären.



AZ 2011, Nr. 16/17, S. 3

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