Gesundheitspolitik

Die nächste Reform: das GKV-VG

Peter Ditzel

Röslers neues Reformgesetz steht vor der Tür: das GKV-Versorgungsgesetz (GKV-VG). Es geht zurück auf den Koalitionsvertrag und hat u. a. zum Ziel, die Niederlassung von Ärzten besser zu steuern. Der Arztberuf soll attraktiver werden, Anreize sollen dazu motivieren, sich auf dem Land in unterversorgten Gebieten niederzulassen. Die Eckpunkte stehen jetzt, in Kürze soll ein Referentenentwurf vorgelegt werden. In Kraft treten soll das GKV-VG am 1. Januar 2012.

Zum Hintergrund: Der Bundesgesundheitsminister sieht einen Ärztemangel, zumindest einen partiellen. Denn eigentlich gibt es nicht unbedingt zu wenige Ärzte, sie haben sich nur unausgewogen verteilt niedergelassen. Das hat zur Folge, dass ländliche Regionen bisweilen unterversorgt sind, in Ballungsräumen eine Überversorgung mit Ärzten besteht. Aus der laufenden Diskussion zum GKV-VG: Es sollen nun neue Richtlinien zur Bedarfsplanung ausgearbeitet werden, es soll über finanzielle Anreize (Honorarzuschläge) für die Niederlassung auf dem Land diskutiert werden. Im Gespräch ist auch, ob Ärzte finanziell dafür entschädigt werden sollen, wenn sie ihre Praxis in überversorgten Gebieten aufgeben. Auch der Verkauf einer Praxis in einem Ballungsgebiet an einen Nachfolger könnte nicht mehr ohne weiteres möglich sein. In einem CDU-Papier wird auch eine Studienplatz-Vorabquote (mit Stipendien) von fünf Prozent für diejenigen Studenten diskutiert, die sich bereit erklären, nach dem Studium für fünf Jahre für die ambulante oder stationäre Versorgung in unterversorgten Gebieten zur Verfügung zu stehen ("Landarztquote").

Außerdem soll der Nachwuchs für den Arztberuf begeistert werden. Das Wort "Regress" löst schon bei potenziellen Studienanfängern negative Reaktionen aus. Es soll daher überlegt werden, ob die Richtgrößenprüfung für Heil- und Arzneimittel in der heutigen Form abgeschafft und durch andere Instrumente ersetzt werden kann. Denn, so das CDU-Papier: Die Rabattverträge für Arzneimittel machen es heute schon faktisch unmöglich, die tatsächlichen Preise zu berücksichtigen."

Und hier könnten die Apotheker beim GKV-VG ins Spiel kommen. ABDA und KBV haben gemeinsam ein Papier ausgearbeitet: der Arzt könnte aus der Preisverantwortung entlassen werden, wenn der Apotheker das geeignete Präparat im Rahmen eines Garantiepreismodells auswählt. Konkretes dazu wird in dieser Woche vorgestellt werden …


Peter Ditzel



AZ 2011, Nr. 15, S. 1

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