Gesundheitspolitik

Hersteller fordern mehr Transparenz beim G-BA

BPI: Stellen uns auf harte Zeiten ein

Berlin (lk). Mit großer Sorge blickt der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) auf die angelaufene Nutzenbewertung neuer Arzneimittel. "Wir müssen uns auf harte Zeiten einstellen mit vielen Grabenkämpfen", sagte der BPI-Vorsitzende Dr. Bernd Wegener beim 17. BPI-Unternehmertag in Berlin. Wegener forderte den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu Fairness bei der frühen Nutzenbewertung und den GKV-Spitzenverband zu Fairness bei der anschließenden Preisverhandlung auf.

Wegener äußerte die Befürchtung, dass der G-BA seinen "großen Ermessensspielraum" bei der Nutzenbewertung zulasten der Arzneimittelhersteller ausnutzen werde: "Wie vertrauensvoll können wir mit dem G-BA und dem GKV-Spitzenverband zusammenarbeiten?", fragte Wegener. Der BPI-Vorsitzende wiederholte die Forderung nach größerer Transparenz und Rechtskontrolle über den G-BA. Der G-BA sei nicht hinreichend legitimiert, für 90 Prozent der Bevölkerung so weitreichende Entscheidung über die medizinische Versorgung zu treffen.

Mit Blick auf die Nutzenbewertung forderte Wegener Ausnahmen für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, die nur für den OTC-Markt konzipiert seien. Andererseits fordert der BPI die Einbeziehung von Variationen an bestehenden Wirkstoffen in die Nutzenbewertung, um die sofortige Eingruppierung in Festbetragsgruppen zu vermeiden. Sonst rechne sich für die Hersteller die Erforschung und Entwicklung von Verbesserungen an bestehenden Wirkstoffen nicht.

Kritik an Mehrkostenregel

Kritik übte der BPI-Vorsitzende zudem an der neuen Mehrkostenregelung. Einige Krankenkassen verstießen klar gegen den Sinn des Gesetzes. "Es kann nicht sein, dass ein Versicherter bei einem Medikament, das 31 Euro kostet, von der AOK Baden-Württemberg laut Satzung nur 5,70 Euro erstattet bekommt," sagte Wegener. Nach Recherchen des BPI erhält ein TK-Versicherter für das gleiche Medikament aber 18,20 Euro erstattet. Dieser Unterschied führe den Sinn des Gesetzes "ad absurdum".

Auch hinsichtlich der Information der Versicherten müsse die derzeitige Gesetzeslage angepasst werden, forderte Wegener. Mit den Beschränkungen sowohl für verschreibungspflichtige als auch für OTC-Produkte solle verhindert werden, dass Versicherte durch Werbung zum Kauf animiert und einseitig informiert werden. Die Realität im Internetzeitalter habe aber die gesetzlichen Regelungen längst überholt. Denn Informationen fänden sich nunmehr überall im weltweiten Web. Es müsse Rechtssicherheit geschaffen werden, damit pharmazeutische Unternehmen, die behördlich kontrollierte und genehmigte Packungsbeilage auf den eigenen Internetseiten veröffentlichen und sich die Patienten somit zuverlässig und zeitgemäß informieren könnten.

Und bei OTC-Arzneimitteln müsse den Herstellern die Möglichkeit gegeben werden, den Verbraucher angemessen zu informieren. Für die Produkte der Selbstmedikation sei die Verordnung durch den Arzt eher die Ausnahme. Daher sei die Information durch den Hersteller umso wichtiger geworden. Die für die Gebrauchsinformation vorgeschriebenen Angaben zu Wirkung, Interaktionen und Nebenwirkungen von OTC-Arzneimitteln seien aber eben für den Anwender oftmals verwirrend und schwer zu verstehen. "Wir fordern, dass den Herstellern von OTC-Arzneimitteln die Möglichkeit der verantwortungsvollen Gestaltung von Verbraucherinformationen eingeräumt wird. Nur so kann eine eigenverantwortliche Information der Verwender erfolgen. Zudem muss es auch die Gelegenheit geben, Studien und Testergebnisse dem Verbraucher zur Verfügung zu stellen. Bei Nahrungsmitteln dürfen sie das, auch wenn diese einen angeblichen gesundheitlichen Nutzen haben. Bei Arzneimitteln ist das verboten. Aus diesem Grund bedarf es einer dringenden Reform des Heilmittelwerbegesetzes", so Wegener.



AZ 2011, Nr. 13, S. 8

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