Recht

Ein normales Wasser darf nicht mit "Bio" angepriesen werden

(bü). Ein von einem Getränkehersteller angebotenes "Biomineralwasser" darf diesen Namen nicht führen, weil die Verbraucher damit in die Irre geführt werden. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth für den Fall entschieden, dass das Mineralwasser aus der hauseigenen Quelle "keinerlei besondere Eigenschaften aufweist", die es von anderen, vergleichbaren Produkten unterscheidbar mache. Denn natürliches Mineralwasser habe seinen Ursprung immer in unterirdischen, von Verunreinigungen geschützten Quellen, und sei deshalb vom Ursprung her rein. Dasselbe gelte für ein aufgedrucktes Öko-Siegel, das auf den Flaschen prangte. Allerdings dürfe der Hersteller den Namen "Bio-Kristall" für das Wasser weiterhin verwenden.

(LG Nürnberg-Fürth, 3 O 819/10)



AZ 2011, Nr. 13, S. 6

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