Gesundheitspolitik

BMG regt automatisiertes Fehlerkontrollverfahren an

PackungsVO: BMG erwartet korrekte Herstellermeldungen

Berlin (ks). Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erwartet, dass die anstehende Anpassung der Packungsgrößenverordnung nicht wieder zu einem Chaos in den Apotheken führen wird. Es geht davon aus, dass die pharmazeutischen Unternehmer ihrer gesetzlichen Meldepflicht nach § 131 SGB V "uneingeschränkt nachkommen".

In einem Schreiben an die Pharmaverbände, die ABDA, den GKV-Spitzenverband und die Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IFA) hat das BMG nochmals darauf hingewiesen, dass die Unternehmen verpflichtet sind, die durch die 5. Änderungsverordnung zur Packungsgrößenverordnung bedingten Änderungen oder den Wegfall von Packungsgrößenkennzeichen fristgerecht mitzuteilen. Mit dem Inkrafttreten der Änderungen der Messzahlen zum 1. Mai 2011 stehe ausreichend Zeit für die Meldung an die IFA zur Verfügung.

Zudem regt das BMG beim GKV-Spitzenverband und dem DAV an, ein möglichst automatisiertes Fehlerkontrollverfahren zu implementieren und falsche Meldungen nach § 131 SGB V auf Kosten der betroffenen Unternehmen zu korrigieren. "Hierdurch kann einer Wettbewerbsverzerrung aufgrund falscher Angaben frühzeitig entgegengewirkt werden", heißt es in dem Brief.



AZ 2011, Nr. 13, S. 8

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