Gesundheitspolitik

Mehr freiverkäufliche Arzneimittel

Weitere Phytos fallen aus der Apothekenpflicht

Berlin (ks). Arzneimittel mit Minz- und Eukalyptusöl sowie weitere pflanzliche Medikamente sollen künftig vermehrt außerhalb von Apotheken erhältlich sein. Dafür sorgt eine Änderung der Verordnung über freiverkäufliche Arzneimittel (AMVerkRV).

Bereits im Juli 2010 war der Entwurf der AMVerkRV zur Kommentierung vorgelegt worden – nunmehr liegt er als Bundesrats-Drucksache vor. Durch diese Verordnung werden die Positionen "Eukalyptusöl, ätherisches", "Minzöl, ätherisches" und "Baldrianextrakt" in der Anlage 1a der Verordnung geändert und die bereits bestehenden Ausnahmen von der Apothekenpflicht erweitert. Die Position "Artischockenblätter und ihre Zubereitungen" wird neu eingefügt, entsprechende Arzneimittel sind damit zukünftig freiverkäuflich. Eine weitere Änderung betrifft Regelungen der Apothekenpflicht und Freiverkäuflichkeit von Heilwässern.

Das Bundesgesundheitsministerium folgt mit den vorgeschlagenen Änderungen den Empfehlungen des Sachverständigenausschusses für Apothekenpflicht. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich bei seiner nächsten Sitzung am 11. Februar 2011 mit der Änderungsverordnung befassen. Sie soll am 1. Mai 2011 in Kraft treten.



AZ 2011, Nr. 1-2, S. 3

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