Recht

Die Euro-Bußgeldliste für Schnee und Eis auf den Straßen

Dass Schnee und Eis Autofahrern mehr als üblich abverlangt, liegt auf der Hand. Von Motorradfahrern, falls sie es wirklich "nicht lassen" können, mal ganz abgesehen. Besonders aufpassen ist also die Devise. Hier ein Kurzkatalog von Bußgeldern, falls es mit dem Aufpassen nicht geklappt haben sollte:
  • Sie haben keine Winterreifen aufgezogen? – Sie sind dazu auch nicht verpflichtet. Allerdings: Auf verschneiten und glatten Straßen ist das Fahren mit Sommerreifen verboten. Werden Sie erwischt, wird ein Verwarnungsgeld von 40 € fällig. 40 € kostet es, wenn Sie "sommerlich" fahren und dadurch den Verkehr behindern oder gefährden. In beiden Fällen kommt ein "Punkt" in der Flensburger Sünderkartei dazu.

  • Weitere 10 € können fällig werden, wenn Sie aus Bequemlichkeit nur ein "Guckloch" in die vereiste und zugeschneite Frontscheibe gekratzt haben. Auch Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und die Kennzeichen müssen von Schmutz und Schnee befreit sein. Nicht zu vergessen das Autodach, damit herab fallende Schneeplatten (oder auch nur Pulverschnee) den übrigen Verkehr nicht behindern. Umgekehrt könnte Schnee auf dem Dach beim Bremsen nach vorne rutschen – und Sie selbst erschrecken und/oder in der Sicht behindern.

  • Sie lassen den Motor vor Fahrtantritt "warmlaufen"? – Halten Sie 10 € bereit, wenn es einem Polizisten auffällt.

  • Und wie steht es um zugeschneite Verkehrsschilder? Ob Geschwindigkeitsbegrenzung oder Überholverbot: Sie können nicht erkennen, was sich darunter verbirgt. Also gelten die allgemeinen Verkehrsregeln: Sie haben sich so zu veralten, "dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Achtung: Es könnte sein, dass Sie auf Ihrem üblichen Arbeitsweg die Beschriftung eines "runden" Schildes kennen müssten. Dann gilt wiederum das (derzeit nicht sichtbare) Aufgedruckte ...

  • Und wie steht es um Schilder, die "ausformatig" gestaltet sind? Etwa das "Vorfahrt gewähren!" (Dreieck auf der Spitze) oder "Halt! Vorfahrt gewähren!" (Achteck) oder das "Andreaskreuz", das dem Schienenverkehr den Vorrang einräumt. Mit 10 bis 100 € sind die Kraftfahrer dabei, wenn solche Schilder trotz Schneebedeckung nicht beachtet werden – je nach dem Grad des Verschuldens ...

  • Schließlich: Schneeketten müssen auf mindestens zwei Rädern aufgezogen werden, wenn entsprechende Schilder darauf hinweisen.

  • Die Automobilclubs empfehlen darüber hinaus: Eiskratzer, Handschuhe, eine Abdeckfolie für die Windschutzscheibe, ferner einen Türschloss-Enteiser – und warme Decken sowie bei längeren Touren auch "warme Getränke" ...



AZ 2011, Nr. 1-2, S. 5

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