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PKA-Abschlussprüfung II

Auszubildende, die demnächst ihre Berufsausbildung zur/zum pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten beenden, werden hiermit gebeten, sich zum vorgegebenen Termin (siehe persönliches Einladungsschreiben an Ausbilder/in bzw. Auszubildende/r), jedoch bis spätestens Donnerstag, 8. April 2010 bei der Apothekerkammer Hamburg, Alte Rabenstraße 11 a, 20148 Hamburg, zur Abschlussprüfung schriftlich anzumelden.

Dabei sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung (wenn diese Zwischenprüfung nicht in Hamburg abgelegt worden ist),
  • Berichtsheft – letzter Bericht: März 2010,
  • Zeugnis des/der Ausbildenden (Apothekenleiter/in) für die gesamte Zeit der Ausbildung,
  • Kopie des letzten Zeugnisses der Berufsschule,
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erst-Helfer-Kursus gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (nicht älter als ein Jahr), und
  • falls eine vorzeitige Zulassung zur Prüfung angestrebt wird (Vorzieherprüfung), schriftliche Erklärung des/der Ausbildenden (Apothekenleiter/in), mit der die betrieblichen Leistungen als mindestens "gut" beurteilt werden, sofern diese Erklärung der Apothekerkammer noch nicht vorliegt. (Anmerkung: Der Notendurchschnitt des letzten Zeugnisses der Berufsschule muss bei einer vorgezogenen Prüfung mindestens 2,0 betragen.)

Die schriftliche Prüfung findet am Mittwoch, 12. Mai 2010 , Beginn 8.15 Uhr, in der Staatlichen Gewerbeschule Chemie, Pharmazie und Agrarwirtschaft, Billwerder Billdeich 614,

21033 Hamburg, statt.

Zur Prüfung sind mitzubringen

  • Papier und Schreibmaterial (auch Radiergummi)
  • Taschenrechner und
  • Filzstifte

Der Zulassungsbescheid zur Abschlussprüfung, der auch über Ort und Termin der praktischen Prüfung Auskunft gibt, wird der/dem auszubildenden pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten bei Anmeldung in der Geschäftsstelle der Kammer ausgehändigt.

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