DAZ aktuell

Neue Rabattverträge treten in Kraft

BERLIN (ks). Zum 1. März sind die von dem BKK-Gemeinschaftsunternehmen spectrum|K im Auftrag von 80 Krankenkassen abgeschlossenen Arzneimittel-Rabattverträge in Kraft getreten. Pro Fachlos wurden Verträge mit bis zu vier Anbietern abgeschlossen. Allerdings möchte spectrum|K die hierdurch entstandene Auswahlmöglichkeit der Apotheken gerne zu ihren Gunsten ausgeübt wissen. In einem Fax forderte das Unternehmen die Apotheker auf, die rabattierten Präparate möglichst in der Reihenfolge ihrer Wirtschaftlichkeit abzugeben. Der Branchenverband Pro Generika warf spectrum|K "Taschenspielertricks" vor.

spectrum|K preist seine Verträge für die mehr als 7,3 Millionen Versicherten der beteiligten Kassen jedoch weiterhin an. Das Unternehmen hatte sich bewusst für eine andere Konzeption seiner Rabattverträge entschieden als etwa die AOK. Patient, Arzt und Apotheker sollen unter bis zu vier austauschbaren Arzneimitteln wählen können. Auch das leidige Problem beim Austausch "identischer Packungsgrößen" sollte vermieden werden: Die Ausschreibung verlangte von den Herstellern exakt vorgegebene Packungsgrößen, anstatt auf Normgrößen zurückzugreifen. Zudem seien die rund 1760 Präparate, die nun unter Rabatt stehen, für die Versicherten ohne Zuzahlung erhältlich, betonte spectrum|K-Geschäftsführer Ingo Werner. Darüber hinaus würden wesentliche Aspekte der Patienten- und Verbraucherorientierung bei der Umsetzung der Rabattverträge besonders betont: "Patienten, Ärzte und Apotheker müssen sich nicht alle paar Monate auf neue Medikamente einstellen, vielmehr ist die Laufzeit der vertraglichen Regeln mit bis zu vier Jahren und mindestens zwei Jahren vorbildhaft", so Werner. Auch seien Indikationen, bei denen ein Austausch in der Apotheke aus Versorgungssicht kritisch ist (z. B. Epilepsie, Parkinson, Mittel zur Hemmung der Blutgerinnung oder Betäubungsmittel), bewusst nicht Gegenstand der Ausschreibung gewesen. Damit die Apotheker über die Wirtschaftlichkeit umfassend informiert sind, habe man ihnen vorab schriftlich die Rangfolge der Gewinner mitgeteilt. Letzteres kam bei Apothekern und Generikaherstellern allerdings nicht gut an. Tatsächlich waren Apotheker in einem Fax aufgefordert worden, "vorrangig das rabattierte Arzneimittel abzugeben, welches von dem wirtschaftlichsten Rabattvertragspartner angeboten wird". Nach dem zwischen Apotheken und Krankenkassen abgeschlossenen Rahmenvertrag kann die Apotheke bei mehreren Vertragspartnern jedoch unter deren Produkten frei wählen. Peter Schmidt, Geschäftsführer von Pro Generika, hielt spectrum|K vor, mit seinem jetzigen Vorgehen die Grundidee seiner eigenen Rabattverträge zur "Farce" zu machen. "Es ist unredlich, den eigenen Versicherten einerseits aus Marketinggründen vorzugaukeln, sie hätten mehr Wahlmöglichkeiten als AOK-Patienten, andererseits eben dieses Wahlrecht hinter dem Rücken der Versicherten wieder einzukassieren", erklärte Schmidt.

Thomas Isenberg, Pressesprecher von spectrum|K, wies die Vorwürfe gegenüber der DAZ zurück: Mit den Informationen, die man den Apothekern an die Hand gegeben habe, würden Versicherte und Apotheker unterstützt, das insgesamt geeignetste Präparat auszuwählen. "Statt Informationen vorzuenthalten oder zu verschleiern, wie Lobbyverbände à la Pro Generika offensichtlich wollen, schaffen wir Transparenz und fördern eine hochwertige Medikamentenversorgung", so Isenberg.

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