DAZ aktuell

Zuzahlungsbefreiung nicht automatisch

KIEL (tmb). In der Diskussion über die Einsparungen durch Rabattverträge tritt Dr. Peter Froese, Vorsitzender des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein, den Äußerungen einer DAK-Sprecherin entgegen. "Die Mehrzahl der Zuzahlungsbefreiungen für Versicherte erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben bei Arzneimitteln und nicht durch Rabattverträge", erklärte Froese.

Hintergrund der Diskussion sind die Äußerungen des Vorsitzenden des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Fritz Becker, der mehr Transparenz bei den Einsparungen der Krankenkassen durch Rabattverträge gefordert hatte und damit in der "Bild-Zeitung" zitiert wurde. Daraufhin hatte eine Sprecherin der DAK entgegnet, die Versicherten würden durch Rabattverträge Geld sparen, weil sie bei vielen Medikamenten weniger zuzahlen müssten.

Widersprüchliche Steuerungsinstrumente

In einer Pressemitteilung vom 5. Februar schließt sich der Apothekerverband Schleswig-Holstein ausdrücklich der Forderung des DAV und des Herstellerverbandes Pro Generika nach Transparenz bei den Einsparungen durch Rabattverträge an. Zudem erklärte Froese, die meisten Zuzahlungsbefreiungen beruhten auf gesetzlichen Vorgaben und nicht auf Rabattverträgen. Zwar hätten die Krankenkassen das Recht, für rabattierte Arzneimittel auf die halbe oder die ganze Zuzahlung zu verzichten, aber nur wenige Kassen machten davon Gebrauch. "Die DAK gehört nicht dazu", bemerkte Froese und erklärte weiter: "Die DAK gibt Zuzahlungsbefreiungen nur weiter, wenn sie dazu gesetzlich gezwungen ist. Im Gegenteil: Sie hat Rabattarzneimittel unter Vertrag, bei denen der Versicherte zuzahlen muss, obwohl es daneben auch zuzahlungsbefreite Arzneimittel gibt."

Dies sei nicht das einzige Beispiel für widersprüchliche Steuerungsinstrumente in der Arzneimittelversorgung. Der Apothekerverband Schleswig-Holstein fordert deshalb eine "kritische Durchforstung des bürokratischen Steuerungsdschungels". Froese weiter: "Dabei geben wir den transparenten Festbeträgen, die den Wettbewerb um günstige Arzneimittel und versichertenfreundliche Zuzahlungsbefreiungen ankurbeln, den Vorzug vor intransparenten Rabattverträgen."

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