Pharmazeutisches Recht

Umlage der LAK Baden-Württemberg

Genehmigung der Umlage der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg für das Rechnungsjahr 2011

Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 8.12.2010, die von der Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg am 17.11.2010 beschlossene Umlage für das Rechnungsjahr 2011 genehmigt. Der Grundbeitrag beträgt 192 Euro bei einer Beschäftigung von mehr als 21 Wochenstunden. Personen, die bis einschließlich 21 Stunden pro Woche beschäftigt sind, beträgt der Grundbeitrag 120 Euro. Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet oder Alters- Erwerbs,- oder Berufsunfähigkeitsrente oder Versorgungsbezüge beziehen und den Apothekerberuf nicht mehr ausüben 72 Euro. Bei einem Jahreseinkommen aus beruflicher Tätigkeit bis zu 5200 Euro beträgt der ermäßigte Beitrag 72 Euro. Die weitere Umlage für Apothekenleiterinnen und Apothekenleiter beträgt 0,095% des im vorausgegangen Kalenderjahr erzielten Netto-Umsatzes.


Dr. Karsten Diers
Geschäftsführer

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.