Pharmazeutisches Recht

Entschädigungsordnung der LAK Sachsen (EntschO BBiA)

Satzung zur Änderung der Entschädigungsordnung der Sächsischen Landesapothekerkammer

für die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses und für die Mitglieder der Ausschüsse für die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen für pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (EntschO BBiA)

Vom 17. Dezember 2010


Die Kammerversammlung der Sächsischen Landesapothekerkammer hat am 3. November 2010 aufgrund von § 40 Abs. 4 und § 77 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 90 des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) folgende Satzung zur Änderung der Entschädigungsordnung der Sächsischen Landesapothekerkammer für die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses und für die Mitglieder der Ausschüsse für die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen für pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte vom 19. Dezember 1996 (Informationsblatt SLAK 1/1997 S. XXXV), zuletzt geändert am 28. November 2006 (Informationsblatt SLAK 5/2006 S. XXVII) beschlossen:

Artikel 1

Die Entschädigungsordnung der Sächsischen Landesapothekerkammer für die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses und für die Mitglieder der Ausschüsse für die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen für pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte vom 19. Dezember 1996 (Informationsblatt SLAK 1/1997 S. XXXV), zuletzt geändert am 28. November 2006 (Informationsblatt SLAK 5/2006 S. XXVII) wird wie folgt geändert:

1. § 5 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

"(1) Die Erarbeitung der Prüfungsaufgaben, die Durchsicht und Benotung der Prüfungsarbeiten und die Durchsicht der Berichtshefte werden wie folgt vergütet:

Aufgaben für die Zwischenprüfung 150,00 €

Aufgaben für die Abschlussprüfung

Apothekenbetriebslehre 120,00 €

Warensortimente und Verkauf 120,00 €

Wirtschafts- und Sozialkunde 90,00 €

Durchsicht und Benotung einer Zwischenprüfungsarbeit 8,00 €

Durchsicht und Benotung einer Abschlussprüfungsarbeit 8,00 €

Zweitkorrektur einer Zwischenprüfungsarbeit 3,50 €

Zweitkorrektur einer Abschlussprüfungsarbeit 3,50 €

Durchsicht eines Berichtshefts 1,50 €

Durchsicht und Benotung einer

Wiederholungsprüfungsarbeit 8,00 €

Durchführung einer mündlichen Ergänzungsprüfung 12,50 €"

2. In § 5 Abs. 2 wird die Angabe "12,50 €" durch die Angabe "25,00 €" ersetzt.

Artikel 2

Artikel 1 dieser Satzung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.


Dresden, den 3. November 2010
Friedemann Schmidt
Präsident der Sächsischen Landesapothekerkammer
Die vorstehende Satzung zur Änderung der Entschädigungsordnung der Sächsischen Landesapothekerkammer für die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses und für die Mitglieder der Ausschüsse für die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen für pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte wird hiermit rechtsaufsichtlich genehmigt.

Aktenzeichen: 26-5415.62/5

Dresden, den 14. Dezember 2010
Dr. Frank Bendas
Referatsleiter des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz

Die vorstehende Satzung zur Änderung der Entschädigungsordnung der Sächsischen Landesapothekerkammer für die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses und für die Mitglieder der Ausschüsse für die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen für pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte wird hiermit ausgefertigt und in der Pharmazeutischen Zeitung bekannt gemacht.

Dresden, den 17. Dezember 2010
Friedemann Schmidt
Präsident der Sächsischen Landesapothekerkammer

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