Pharmazeutisches Recht

Entschädigungsordnung der LAK Sachsen (EntschO)

Satzung zur Änderung der Entschädigungsordnung der Sächsischen Landesapothekerkammer (EntschO)

Vom 17. Dezember 2010


Die Kammerversammlung der Sächsischen Landesapothekerkammer hat am 3. November 2010 aufgrund von § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. § 12 Abs. 3 des Sächsischen Heilberufekammergesetzes (SächsHKaG) vom 24. Mai 1994 (SächsGVBl. S. 935), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 5 des Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 142, 143) folgende Satzung zur Änderung der Entschädigungsordnung der Sächsischen Landesapothekerkammer vom 19. Dezember 1997, zuletzt geändert am 21. April 2006 beschlossen:

Artikel 1

Die Entschädigungsordnung der Sächsischen Landesapothekerkammer vom 19. Dezember 1997, zuletzt geändert am 21. April 2006 wird wie folgt geändert:

1. Dem § 1 Abs. 1 wird folgender Satz 3 angefügt:

"3 Die Entschädigung für Mitglieder, die im Rahmen der Satzung der Sächsischen Landesapothekerkammer für das Qualitätsmanagementsystem in Apotheken (QMS-Satzung) als Auditoren berufen werden, richtet sich nach § 10."

2. In § 1 Abs. 2 werden die Wörter "Sächsischen Reisekostengesetzes vom 17. Januar 1994 (SächsGVBl. S. 105)" durch die Wörter "Sächsischen Gesetzes über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Sächsisches Reisekostengesetz – SächsRKG) vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 866) in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt.

3. Nach § 9 wird folgender § 10 eingefügt

"§ 10 Entschädigung für Auditorentätigkeit

Auditoren erhalten für ihre Tätigkeit nach § 3 Abs. 1 Satzung der Sächsischen Landesapothekerkammer für das Qualitätsmanagementsystem in Apotheken (QMS-Satzung) eine pauschale Entschädigung von 400,00 € je Apotheke sowie Fahrkosten nach § 3."

4. Der bisherige § 10 wird § 11.

Artikel 2

Artikel 1 dieser Satzung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.


Dresden, den 3. November 2010 Friedemann Schmidt Präsident der Sächsischen Landesapothekerkammer


Die vorstehende Satzung zur Änderung der Entschädigungsordnung der Sächsischen Landesapothekerkammer wird hiermit rechtsaufsichtlich bestätigt.

Aktenzeichen: 26-5415.63/7

Dresden, den 14. Dezember 2010
Dr. Frank Bendas
Referatsleiter des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz

Die vorstehende Satzung zur Änderung der Entschädigungsordnung der Sächsischen Landesapothekerkammer wird hiermit ausgefertigt.

Dresden, den 17. Dezember 2010
Friedemann Schmidt
Präsident der Sächsischen Landesapothekerkammer

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