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(Kein) Hals- und Beinbruch

Unfälle auf dem Weg zur Arbeit sind steuerlich absetzbar:

Schneeglätte und Hektik auf dem Weg zur Arbeit? Da kann es schnell zu Auffahrunfällen kommen. Doch schon kleine Blechschäden gehen ins Geld. Die gute Nachricht: Geschah der Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, während einer Auswärtstätigkeit oder einer anderen betrieblichen Fahrt, können die Kosten beim Finanzamt geltend gemacht werden. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) hin. Lesen Sie mehr zu diesem Thema unter www.adexa-online.de.

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