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"EuGH-Urteil – daran wollen wir nicht rütteln"

BERLIN (lk). Ein Verbot von Pick-up-Stellen ist juristisch nicht machbar, meint die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages, Dr. Carola Reimann (SPD). Sie spricht in unserem DAZ-Exklusiv-Interview stattdessen davon, das Ausufern von Pick-up-Stellen, beispielsweise durch Qualitätsstandards eindämmen zu wollen. Welche Vorstellungen sie außerdem in die aktuelle Gesundheitspolitik mitbringt, erfahren Sie im nachfolgenden Interview, das DAZ-Korrespondet Lothar Klein in Berlin mit Carola Reimann führte.
Dr. Carola Reimann

DAZ: Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hält die Erhebung von Zusatzbeiträgen bereits zum 1. Februar für nicht rechtmäßig. Sehen Sie das genau so?

Reimann: Das Gesetz schreibt eine Frist von einem Monat vor. Bisher kennen wir die Absicht der gesetzlichen Krankenkassen, Zusatzbeiträge zum 1. Februar zu erheben, durch eine Pressekonferenz. Beschlüsse der Selbstverwaltungsgremien der Kassen liegen noch nicht überall vor. Das sollten wir zunächst einmal abwarten. In der Selbstverwaltung sitzen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter. Ich forderte vor allem die Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsgremien der Krankenkassen auf, bei den notwendigen Beschlüssen zur Erhebung von Zusatzbeiträgen strikt auf die einmonatige Frist zu achten.

DAZ: Was raten Sie den Versicherten?

Reimann: Die Erhebung von Zusatzbeiträgen löst automatisch ein Sonderkündigungsrecht für die Versicherten aus. Die Versicherten sollten von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. So etwas gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht, obwohl dort die Beiträge teilweise mit zweistelligen Raten steigen.

DAZ: Lohnt sich ein Wechsel überhaupt, weil die meisten gesetzlichen Krankenkassen im Laufe des Jahres Zusatzbeiträge erheben werden?

Reimann: Das ist keineswegs zwangsläufig. Das hängt zum Beispiel davon ab, wie sich Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler verhält. Bisher erlebe ich dort organisierte Untätigkeit. 100 Tage Rösler ohne einen einzigen konkreten Vorschlag zur Ausgabenbegrenzung, keine Idee, keine Vorstellung. Die gesetzlichen Krankenkassen benötigen dringend die Unterstützung des Ministers auf der Ausgabenseite. Ein SPD-Gesundheitsminister hätte längst ein Kostendämpfungsgesetz vorgelegt.

DAZ: Verlieren säumige Versicherte ihren Versicherungsschutz?

Reimann: Wenn Versicherte zwei volle Monatsbeiträge säumig sind, erhalten sie nur noch eine Notfallversorgung. Bei acht Euro Zusatzbeitrag wird das allein schon wegen der Verhältnismäßigkeit nicht gehen.

DAZ: Gesundheitsökonomen haben errechnet, dass die flächendeckende Erhebung von Zusatzbeiträgen Verwaltungskosten von einer Milliarde Euro auslöst. Geht man so sparsam und effektiv mit dem Geld der Versicherten um?

Reimann: Das ist ein Widersinn. Ein ähnliches Problem stellt sich zurzeit bei der Auszahlung der Kindergelderhöhung an Hartz IV-Empfänger. Das soll jetzt ebenfalls mit hohen Verwaltungskosten wieder einkassiert werden. Das ist grober Unfug. Da wird unnötige Bürokratie aufgebaut, viel Geld der Versicherten verschleudert. Und das bei einer Regierung, die sich immer Bürokratieabbau auf die Fahnen schreibt. Hier geschieht genau das Gegenteil.

DAZ: Auf der Ausgabenseite laufen den Krankenkassen die Kosten ungebremst davon. Was schlagen Sie vor?

Reimann: DAs Problem ist insbesondere bei den neuen, patentgeschützten Arzneimitteln gravierend. Da müssen wir rasch handeln. Es gibt kein Naturgesetz, das uns verbietet, auch bei neuen Arzneimitteln nach dem Vorbild der Rabattverträge den Krankenkassen die Möglichkeit von Preisverhandlungen mit den Arzneimittelherstellern einzuräumen. Außerdem müssen wir noch strikter auf die Kosten-Nutzen-Relation neuer Arzneimittel achten. Ich stelle mir vor, dass man künftig auf der Basis der Kosten-Nutzen-Bewertung zu Preisverhandlungen kommt. Die in den letzten beiden Jahren entwickelte Methode 2.0 muss jetzt endlich umgesetzt werden. Ist der Nutzen eines neuen Arzneimittels nicht eindeutig belegt, gibt es Spielraum für Preissenkungen. Bei Insulinanaloga für Typ-II-Diabetes hatten wir eine solche Situation bereits. Die Konsequenz waren erhebliche Preissenkungen durch die Hersteller.

DAZ: Kleinere und mittlere Generikahersteller fürchten wegen der Rabattverträge um ihre Existenz. Teilen Sie diese Sorge?

Reimann: Das Instrument der Rabattverträge hat sich grundsätzlich bewährt. Trotzdem ein ganz großes Aber: Es muss uns auch an einer großen Anbietervielfalt gelegen sein. Wir betreiben zwar keine Wirtschaftspolitik. Aber an Oligopolen weniger großer Generikahersteller habe ich kein Interesse. Deshalb nehme ich dieses Argument sehr ernst. Die Politik wird die Entwicklung bei den Rabattverträgen genau verfolgen. Man kann keinen Wettbewerb ohne Wettbewerber machen. Außerdem geht es um viele qualifizierte Arbeitsplätze in Deutschland. Daher: Das halten wir im Blick.

DAZ: Der EuGH hat mit seinem Urteil das deutsche Apothekenrecht gestärkt. Wie stehen Sie zum Mehrbesitzverbot?

Reimann: Ich habe das Urteil sehr begrüßt. Das möchte ich so erhalten. Daran wollen wir nicht rütteln.

DAZ: Bietet das EuGH-Urteil ausreichenden Schutz?

Reimann: Ich kenne keine neuen Initiativen, das Urteil aus europäischer Ebene auszuhebeln. Aber ich erwarte, dass es immer wieder Versuche geben wird, den deutschen Apothekenmarkt zu knacken. Dafür ist er in Europa einfach zu lukrativ. Es gibt um uns herum viele Interessen, den Markt für Kettenapotheken zu öffnen. Die Erleichterung über das EuGH-Urteil war riesengroß. Aber darauf dürfen sich die Apotheker nicht ausruhen. Wir müssen in der Politik für dieses Thema immer sensibel bleiben.

DAZ: Und wie stehen Sie zum Versandhandel mit Arzneimitteln?

Reimann: Der Versandhandel ist eine Facette des Apothekenmarktes und der Arzneimittelversorgung. Die wollen wir ebenfalls so erhalten. Arzneimittel sind aber keine Lebensmittel und dürfen daher nicht wie Brötchen verkauft werden. Das sieht die Mehrheit der SPD-Fraktion so wie ich. Das wollen wir nicht. Daher hat die SPD bereits in der letzten Legislaturperiode Vorschläge entwickelt, wie das Ausufern von Pick-up-Stellen eingedämmt werden kann.

DAZ Wie sehen diese aus?

Reimann: Das geht zu Beispiel über die Definition von Qualitätsstandards. Das können keine reinen Abgabe- und Annahmestellen sein, ohne dass die Versicherten dort auf Nachfragen qualifizierte Antworten erhalten. Tankstellen, Lotto-Kioske und Blumenläden als Pick-up-Stellen will ich nicht. Es geht also um die berufliche Qualifikation der Verkäufer, um die Lagerung der Arzneimittel, um die Erreichbarkeit und die Öffnungszeiten wie zum Beispiel nächtliche Notdienste wie sie die Apotheken leisten. Mit entsprechenden Regeln kann man Pick-up-Stellen auf das absolut notwendige Maß reduzieren. Das haben CDU und CSU in der Großen Koalition leider nicht mitgemacht.

DAZ: Union und FDP haben im Koalitionsvertrag ein Verbot der Pick-up-Stellen versprochen. Lässt sich das gesetzgeberisch durchsetzen?

Reimann: Die Große Koalition aus Union und SPD hat das zweimal geprüft und musste sich von Juristen sagen lassen, dass ein Verbot von Pick-up-Stellen nicht möglich ist, ohne auch den Versandhandel zu verbieten. Und das wollen wir nicht. Versandapotheken sind ja ebenfalls sehr seriöse Apotheken. Ein Urteil hat zudem bestätigt, dass Pick-up-Stellen ein Teil der notwendigen Logistik von Versandapotheken sind. Ich bin daher sehr gespannt, wie Union und FDP ihr den Apothekern gegebenes Versprechen verfassungsrechtlich sicher umsetzen wollen.

DAZ: Also kein Verbot?

Reimann: Da haben Union und FDP den Mund wohl zu voll genommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Verfassungsjuristen der Bundesregierung jetzt zu einem anderen Urteil kommen, nur weil eine andere Koalition regiert. Ich frage mich auch, wie dieses Versprechen in den Koalitionsvertrag kommen konnte. Da saßen doch auf Unionsseite Experten am Tisch, die es eigentlich besser wussten. Übrigens: Auch der Weg über die Definition von Qualitätsstandards ist gesetzgeberisch nicht leicht. Aber wenigstens gangbar. Ein Verbot nicht.

DAZ: Was kann die Politik gegen den erheblichen Preisvorteil ausländischer Versandapotheken unternehmen?

Reimann: Wettbewerbsgleichheit erreichen wir nur, indem wir den Mehrwertsteuersatz senken. Darüber diskutieren wir immer wieder. Das wäre auch eine Entlastung für die Krankenkassen. Es ist aber nicht sicher, dass dies zu entsprechenden Preissenkungen bei Arzneimitteln führt. Bei den Hotelübernachtungen haben wir gesehen, dass die Ermäßigung nicht an den Verbraucher weitergegeben wurde. Diese Gefahr sehe ich auch bei den Arzneimitteln. Damit die Kassen von der Senkung profitieren, muss diese mit einem Preismoratorium für Arzneimittel verbunden sein.

DAZ: Frau Reimann, vielen Dank für das Gespräch.

Zum Weiterlesen


Koalitionsvertrag:

Was der Koalitionsvertrag zur Apotheke sagt

DAZ 2009, Nr. 44, S. 22f

www.deutsche-apotheker-zeitung.de

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