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EU-Parlamentarier wollen Internethandel berücksichtigen

BERLIN (ks). Die Arbeit am "Pharma-Paket" geht auch nach dem Zuständigkeitswechsel für den Arzneimittelbereich innerhalb der Kommission weiter. Die Fachpolitiker im Europäischen Parlament haben eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen für den Richtlinien-Entwurf für eine bessere Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen in der legalen Lieferkette. Ein Hauptanliegen ist, auch den Internethandel in die Richtlinie aufzunehmen.

Die zuständige Berichterstatterin im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI), Marisa Matias, hat bereits vor zwei Monaten ihren Berichtsentwurf mit 50 Änderungsanträgen vorgelegt. Sie betreffen unter anderem den Arzneimittel-Internethandel. Er wird im Kommissionsvorschlag nicht behandelt, da er als Teil der illegalen Lieferkette gilt, obwohl der Internet-Verkauf von Arzneimitteln in einigen Mitgliedstaaten zugelassen ist. Matias moniert, es sei der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln, dass eine Richtlinie zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen nicht das Thema Internet aufgreife. Da bekannt sei, dass das Internet einer der Hauptwege ist, über den gefälschte Arzneimittel auf den europäischen Markt gelangen, will der Ausschuss auch hier ansetzen.

Gemeinschaftslogo für zugelassene Apotheken

Dabei geht es vor allem um eine bessere Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Risiken, die mit dem Erwerb von Arzneimitteln über das Internet verbunden sind. Zum anderen müsse dafür gesorgt werden, dass Patienten Websites erkennen können, die mit den einschlägigen Vorschriften in Einklang stehen. Dazu soll die Kommission sich auf ein Gemeinschaftslogo für Websites von Internetapotheken einigen, das zu erkennen geben soll, ob die betreffende Internetseite mit einer registrierten Apotheke verbunden ist. Das Logo soll mit einer landesweit aufrufbaren zentralen Website verlinkt sein, die von dem jeweiligen Mitgliedstaat einzurichten ist und eine Überprüfung der Echtheit des Logos ermöglichen soll.

Noch bis zum 9. Februar können weitere Änderungsvorschläge zum Richtlinienentwurf eingebracht werden.

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