Arzneimittel und Therapie

Pioglitazon ab April 2011 nicht mehr für Kassenpatienten

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will bekanntlich Glitazone und Glinide zur Behandlung des Typ-2-Diabetes von der Verordnungsfähigkeit zulasten der gesetzlichen Krankenkassen ausschließen. Zwar hatte das Bundesministerium für Gesundheit noch um ergänzende Stellungnahmen gebeten, doch nun wird das nach der Marktrücknahme von Rosiglitazon einzige verbliebene Glitazon, das Pioglitazon (Actos ®), zum 1. April 2011 nur noch in begründeten Einzelfällen von der GKV erstattet werden.

Die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) kritisiert den Verordnungsausschluss und befürchtet Therapieverschlechterungen für viele Typ-2-Diabetiker. Im Gegensatz zum G-BA vertritt die DDG die Ansicht, dass es sehr wohl Patienten gibt, die von Pioglitazon profitieren und für die es derzeit keine gleichwertigen medikamentösen Alternativen gibt. Vorteile sieht die DDG darin, dass Pioglitazon alleine oder in Kombination mit anderen Antidiabetika wie Metformin oder DPP4-Antagonisten kein Unterzuckerungsrisiko aufweist und auch bei fortgeschrittener Niereninsuffizienz einsetzbar ist. Folglich sei Pioglitazon wichtiger Therapiebestandteil bei Patienten, die beruflich bedingt kein Unterzuckerungsrisiko haben dürfen und die durch diese anderen Therapien alleine keine guten Blutzuckerwerte erreichen. Darüber hinaus sei bei fortgeschrittener Niereninsuffizienz Pioglitazon neben Repaglinid derzeit die einzige Möglichkeit, mit Tabletten und ohne Injektion zu behandeln. Der Ausschluss der Verordnungsfähigkeit von Pioglitazon führt nach Ansicht der DDG zu einer Verschlechterung der Therapie dieser Typ-2-Diabetiker. Auch wenn der Anteil der betroffenen Typ-2-Diabetiker bei unter fünf Prozent liegen würde, so die DDG, sei die Gesamtzahl der Patienten mit solchen Problematiken bei der Häufigkeit des Diabetes dennoch stattlich.

Befürchtet wird, dass viele Ärzte das nach Verordnungsausschlüssen übliche aufwendige und langwierige Verfahren einer gesonderten individuellen Begründung für das Medikament nicht auf sich nehmen werden oder die Firma das Medikament vom Markt nimmt. Der Beschluss zum Verordnungsausschluss der Glinide ist noch nicht in Kraft.


Quelle

G-BA-Beschluss zu Glitazonen. BundesAnz. 2010; Nr. 175, S. 3855 vom 18.11.2010

DDG-Pressemitteilung vom 24.11.2010.

du

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