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Korruption härter bestrafen

BERLIN (ks). Die SPD-Fraktion will Korruption im Gesundheitswesen wirksamer bekämpfen. In einem Antrag schlägt sie vor, das Strafgesetzbuch so zu ändern, dass Korruptionshandlungen niedergelassener Vertragsärzte Straftatbestände darstellen.

Ferner sei durch entsprechende gesetzliche Regelungen sicherzustellen, dass systematische Falschabrechnungen von Krankenhäusern mit spürbaren Sanktionen geahndet werden. Auch müssten die Länder besonders qualifizierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Ermittlungsgruppen bei der Kriminalpolizei errichten, so die Forderung der Sozialdemokraten. Zudem sei ein besonderer, auf sozialversicherungsrechtlichen Sachverhalt abzielender, Straftatbestand zu schaffen, der neben dem Vermögen die besondere Stellung der gesetzlichen Krankenversicherung und der Patienten schützt.

Die Parlamentarier begründen ihre Initiative damit, dass der gesetzlichen Krankenversicherung durch Korruption, Abrechnungsbetrug und Falschabrechnungen jedes Jahr erhebliche Summen an Versichertengeldern verloren gingen. Schätzungen zufolge seien dies zwischen 5 und 18 Mrd. Euro pro Jahr.

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