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Kennzeichnung von Chemikalien

Zum 1. Dezember 2010 endet die Übergangsfrist des GHS (Globally Harmonised System) für die Auszeichnung von Reinstoffen. Ab diesem Zeitpunkt ist der Apotheker verpflichtet, bei der Abgabe von Gefahrstoffen die neuen Vorschriften der Kennzeichnung, Einstufung und Verpackung zu beachten. Mit dem Modul Gefahrstoffrecht der software.VSA hat die awinta GmbH* die notwendigen Werkzeuge für den Apotheker bereit. Die Programmaktualisierung über das integrierte NetUpdate in Verbindung mit einem FarbEtikettendrucker ermöglicht einen Umstieg rechtzeitig zum Stichtag, ohne dass zusätzlich die neuen Gefahrensymbolaufkleber benötigt werden. Weitere Updates werden pünktlich zum Auslaufen der verbleibenden Übergangsfristen folgen. Weitere Informationen sowie eine Demo-Version erhalten Sie bei der


*awinta GmbH, Robert-Bosch-Straße 7 – 9, 74321 Bietigheim-Bissingen, Tel. (0 71 42) 588-0, Fax (0 71 42) 588-599, E-Mail: info@awinta.de, Internet: www.awinta.de

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