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Krämer: Das Bewusstsein für Regeln immer wieder stärken!

MAINZ (diz). Im August 2010 kam es an der Mainzer Uniklinik zu einem tragischen Unglücksfall. Drei Säuglinge starben durch eine mit Bakterien kontaminierte Infusionslösung, hergestellt von der Apotheke des Klinikums. Anfang September stand fest, dass die Apotheke keine Schuld traf. Die Ausgangslösungen waren bakteriell verunreinigt. Wir sprachen mit der Direktorin der Krankenhausapotheke der Universitätsmedizin Mainz, Frau Prof. Dr. Irene Krämer, über den Unglücksfall und die Konsequenzen.
Prof. Dr. Irene Krämer

DAZ: Nun ist es amtlich: Das Personal der Universitätsmedizin Mainz und damit auch die von Ihnen geleitete Klinik-Apotheke trifft nach Angaben der Staatsanwaltschaft keine Schuld am Tod dreier Säuglinge, die eine kontaminierte Nährlösung bekommen haben. Sind Sie und ihr Personal erleichtert?

Krämer: Selbstverständlich sind wir einerseits sehr erleichtert, zumal meine größte Befürchtung war, dass wir die Ursache der Kontamination nie identifizieren würden. Ungewissheit über die Ursache wäre zermürbend gewesen. Nur wenn man die Ursache von Fehlern kennt, kann man für deren Vermeidung Sorge tragen und vertrauensvoll weiterarbeiten. Gleichzeitig sind wir uns der Tragik bewusst, dass drei Säuglinge in der Obhut unseres Klinikums verstorben sind und unsere Erleichterung bleibt damit andererseits verhalten.


DAZ: Hatten Sie während der Ermittlungsphase jemals Bedenken, dass ein Fehler auch im Bereich des Herstellungsprozesses gelegen haben könnte?

Krämer: Ich hatte immer vollstes Vertrauen in unseren Prozess und meine Mitarbeiter. Ich war stets überzeugt, dass sie fachgerecht und zuverlässig gearbeitet hatten. Niemand kann jedoch ausschließen, dass Fehler in seinem Verantwortungsbereich vorkommen können und so haben wir zu dem frühen Zeitpunkt, an dem wir noch keine Informationen über Art und Ausmaß der Kontamination hatten, eine solche Kontamination im Prozess nicht ausgeschlossen.


DAZ: Haben Sie den Herstellungsprozess nach diesem Vorfall weiter optimiert?

Krämer: Den Herstellungsprozess selbst nicht, allerdings haben wir eingeführt die Restlösungen mit Datum versehen eine Woche lang aufzuheben und erst dann der Entsorgung zuzuführen. Da sich der Vorfall an einem Freitag ereignete, hatten wir am Wochenende noch Zugriff auf die Restlösungen. Diese zufällige Verfügbarkeit haben wir jetzt zu einer regelhaften Verfügbarkeit gemacht und damit die Möglichkeit bekommen, die Restlösungen rückwirkend prüfen zu können.


DAZ: Ist mittlerweile geklärt, wie die Keime in die Nährlösungen gekommen sein könnten?

Krämer: Der Verdacht ist, dass der Inhalt einer defekten Flasche einer der Ausgangsstoffe bereits im Vorfeld des Vorfalls kontaminiert worden ist und dass die Keime, die in der Lage sind Biofilme zu bilden, möglicherweise über einen Haarriss in die Flasche gelangten. Die Ursache wird daher in der Produktion bzw. auf dem Transportweg gesucht.


DAZ: Der Unglücksfall löste eine Diskussion über Hygiene an unseren Kliniken aus. Brauchen wir strengere oder mehr Vorschriften oder sind die Vorschriften zur Hygiene ausreichend? Könnte ein bundesweit einheitliches Gesetz die Hygiene auf Station verbessern?

Krämer: Hygiene im Gesundheitswesen ist ein wichtiges Thema und es ist unzweifelhaft, dass die Hygieneregeln eingehalten werden müssen. Damit habe ich bereits zum Ausdruck gebracht, dass es Regeln gibt. Diese sind aus meiner Sicht ausreichend und ein weiteres Gesetz wird keinen Vorteil bringen. Das Bewusstsein für die Regeln muss immer wieder gestärkt werden und deren Einhaltung immer wieder trainiert werden.


DAZ: Und wie sieht es im Bereich der Klinik-Apotheke aus – ist hier die Hygiene ausreichend geregelt?

Krämer: Im Bereich der Krankenhausapotheke gibt es für Arzneimittelherstellung im Allgemeinen und die aseptische Herstellung applikationsfertiger Parenteralia ausreichende Regeln. Vor vielen Jahren bereits erstellte und etablierte der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker ADKA e.V. die Leitlinie zur Herstellung applikationsfertiger Parenteralia. Diese war eine Vorlage für die späteren BAK Leitlinien. Kürzlich wurde eine internationale Leitlinie zur Guten Herstellungspraxis in Einrichtungen des Gesundheitswesens, die PICS/PE 010, etabliert. In diesen Leitlinien sind die mikrobiologischen Aspekte und deren Kontrolle ausführlich und ausreichend geregelt.


DAZ: Frau Professor Krämer, vielen Dank für das Interview.

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