DAZ aktuell

Gesundheitsausschuss billigt AMNOG

BERLIN (ks). Am 11. November wird der Deutsche Bundestag den Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) in zweiter und dritter Lesung abschließend beraten. Wieder wurden bis kurz vor Schluss Änderungsanträge nachgeschoben. Dennoch ist nicht daran zu zweifeln, dass die schwarz-gelbe Mehrheit im Parlament dem Gesetz seinen Segen geben wird.
Mehrheitlich zugestimmt hat der Gesundheitsausschuss dem AMNOG-Entwurf mit all seinen Änderungsanträgen.
Foto: Deutscher Bundestag/Lichtblick/Achim Melde

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat am
8. November in einer Sondersitzung dem AMNOG-Entwurf mitsamt aller Änderungsanträge mehrheitlich zugestimmt. Die Oppositionsfraktionen von SPD, Die Linke und Grünen lehnten ihn dagegen erwartungsgemäß ab. Am 10. November (nach DAZ-Redaktionsschluss) stand das AMNOG erneut auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses – bis dahin sollten auch die Voten der mit beratenden Ausschüsse eingeflossen sein.

Milliardeneinsparungen bei Arzneimitteln

Die schwarz-gelbe Koalition strebt mit dem AMNOG jährliche Einsparungen in Milliardenhöhe an. Allein bei neuen Medikamenten, zu denen es keine therapeutischen Alternativen gibt, soll die Entlastung
1,7 Mrd. Euro betragen. Die pharmazeutische Industrie muss künftig den Nutzen neuer Arzneimittel nachweisen und den Preis, den sie dafür von den Kassen erstattet bekommt, mit diesen aushandeln. Nur im ersten Jahr nach Markteintritt können die Hersteller ihren Preis noch selbst festsetzen. Aber auch Apotheken und Großhändler sollen mit jeweils 200 Mio. Euro an den Einsparungen beteiligt werden. Apotheken erwartet 2011 und 2012 ein Kassenabschlag von 2,05 Euro pro Packung, die Großhandelsvergütung wird zum 1. Januar 2012 umgestellt. Zudem sieht das Gesetz eine Reihe weiterer Neuerungen vor: Beispielsweise die Einführung einer Mehrkostenregelung für Arzneimittel, die Anwendung des Wettbewerbsrechts auf gesetzliche Krankenkassen bei (Rabatt-)Verträgen (ausgenommen solche Verträge, zu deren Abschluss die Kassen gesetzlich verpflichtet sind) und die Novellierung der Packungsgrößenverordnung, die allerdings erst zum 1. Juli 2013 wirksam werden soll. Zudem sollen erstmals auch private Kassen von Arzneimittelrabatten profitieren können.

Kritik aus der Opposition

Die Unionsfraktion sprach bei der Sitzung des Gesundheitsausschusses von einem "echten Paradigmenwechsel" durch das neue Gesetz. Erstmals gebe es ein "klares Signal", dass die Regierung wirkliche Einsparungen auf dem Arzneimittelmarkt erzielen wolle, unter anderem durch eine Nutzenbewertung von Medikamenten. Die Oppositionsfraktionen begrüßten grundsätzlich den Ansatz der Kosten-Nutzen-Bewertung von Medikamenten, Kritik gab es jedoch in einzelnen Punkten – etwa dazu, dass die Arzneimittelhersteller im ersten Jahr der Markteinführung den Preis nach wie vor selbst festlegen können. Ähnlich argumentierte die Linksfraktion: Den Herstellern werde zu viel Zeit gelassen, ein neues Medikament am Markt zu etablieren. Für die Kassen sei es dann schwierig, die Erstattung später abzulehnen. Für die Grünen greift die Kosten-Nutzen-Bewertung zu kurz. Der Fehler sei, dass diese nur die Grundlage für Preisverhandlungen sein solle, aber nicht darüber entscheide, welche Medikamente überhaupt erstattet würden.

SPD- und Linksfraktion bezweifelten, dass die von den Koalitionsfraktionen angestrebten Einsparungen tatsächlich erreicht werden könnten. "Zu lax" und "inkonsequent" sei das AMNOG, hieß es in den Reihen der Linken. Die FPD-Fraktion erwiderte, es seien viele Punkte aufgenommen worden, die die Opposition angeregt habe.

Nach der Verabschiedung im Bundestag muss das AMNOG ein weiteres Mal den Bundesrat passieren. Dies ist für die letzte Sitzung der Länderkammer in diesem Jahr, am
17. Dezember, vorgesehen. Das AMNOG soll zum 1. Januar 2011 in Kraft treten.

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