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Kompetenzen liegen brach – auch im Apothekenbereich

In der Diskussion über die Rolle von Migranten in der deutschen Gesellschaft wird gern übersehen, dass die Berufsausbildungsabschlüsse hochqualifizierter Zuwanderer oft nicht anerkannt werden. Der Integrationsbericht der Bundesregierung belegt, welche Hürden hier bestehen. Auch in der ADEXA-Rechtsberatung sind aktuell mehrere solcher Fällen bekannt.

Dass der bundesdeutsche Föderalismus in puncto Bildung und Ausbildung kritisch betrachtet werden muss, ist inzwischen hinlänglich bekannt. Nicht nur die unterschiedlichen Schulsysteme der Bundesländer sorgen für Komplikationen.

Auch (hoch) qualifizierte Migranten, die in Deutschland die staatliche Anerkennung ihrer Berufsausbildung beantragen, sehen sich je nach Bundesland und Beruf mit unterschiedlichen Kriterien und Regelungen konfrontiert. Überall gleich ist leider nur eins: Es ist äußerst kompliziert und langwierig.

Das gilt auch für den Gesundheits- und den Apothekenbereich. Selbst der zunehmende Fachkräftemangel hat daran noch nichts geändert. Die Rechtsabteilung von ADEXA befasst sich aktuell mit dem Fall einer Apothekerin aus Osteuropa (fünfjähriges Studium mit Diplom), die in Bayern seit 2006 eine auf vier Jahre befristete Approbation bekam – doch in diesem Jahr versucht die Betroffene bereits seit sechs Monaten vergeblich, eine unbefristete Erlaubnis zur Berufsausübung zu bekommen, weil die Ständige Konferenz der Kultusminister bei der Regierung Oberbayern interveniert hat. Dies ist leider kein Einzelfall.

Die Apothekerkammern sind gut beraten, ihren Einfluss auf die zuständigen Landesbehörden zu nutzen, um eine schnellere und einfachere Anerkennung durchzusetzen. Dass in einem Heilberuf ggf. entsprechende Prüfungen nachzuholen sind und die Qualifikation nicht blauäugig anerkannt werden darf, spricht dem nicht entgegen. Im Gegenteil, es muss dafür gesorgt werden, dass klar ist, welche Qualifizierungsmaßnahmen zur Anerkennung führen können – und diese müssen auch angeboten werden.

Aber vor allem ist auch die Politik gefragt, die Rahmenbedingungen so zu ändern, dass das Potenzial der Zuwanderer genutzt werden kann, nämlich durch

  • Einheitlichkeit der Verfahren und zuständigen Stellen,
  • bundesweite Verbindlichkeit der Bewertung und der ihr zugrunde liegenden Kriterien,
  • Rechtsansprüche für die Betroffenen.

Dr. Sigrid Joachimsthaler

Quelle: Der Spiegel 42/2010 u. a.

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