Was Wann Wo

Wahlaufruf


Die 5. Wahlperiode der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Thüringen endet am 30. April 2011 (§ 7 Abs. 3 der Hauptsatzung). Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Kammerdelegierten neu gewählt werden. Grundlage der Wahl ist die Wahlordnung der Landesapothekerkammer Thüringen vom 10. Juni 1992, zuletzt geändert durch Satzung vom 28. Juni 2006. Gemäß § 2 Abs. 1 der Wahlordnung werden hiermit alle Kammermitglieder aufgerufen, sich an der Wahl des obersten Entscheidungsgremiums der Thüringer Apothekerschaft aktiv zu beteiligen. Dies gilt insbesondere auch für die Kandidatur angestellter ApothekerInnen.

Der Kammervorstand hat gemäß § 2 Abs. 2 der Wahlordnung Herrn Rechtsanwalt Werner Aschenbrenner, Cäciliastraße 9, 99099 Erfurt zum Landeswahlleiter berufen.


Ronald Schreiber,
Präsident der Landesapothekerkammer Thüringen

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.