Arzneimittel und Therapie

Schwere Fetopathien durch Sartane

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) weist darauf hin, dass schwere Fetopathien durch Einnahme von Sartanen im zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel möglich sind. Der AkdÄ wurden in kurzem Abstand zwei Fälle gemeldet, in denen Sartane trotz bestehender Kontraindikation während der Schwangerschaft eingenommen wurden und es zu fetalen Schäden gekommen ist.

Sartane sind zur Behandlung der arteriellen Hypertonie indiziert. Einige werden darüber hinaus zur Behandlung der Herzinsuffizienz, der diabetischen Nephropathie oder zur kardiovaskulären Prävention bei Patienten mit manifester atherothrombotischer kardiovaskulärer Erkrankung eingesetzt. Derzeit sind in Deutschland sieben Sartane verfügbar, die sich vor allem hinsichtlich ihrer Halbwertszeiten und des Anteils der renalen Elimination unterscheiden.

Sartanen sind führen vermutlich ebenso wie ACE-Hemmer zu einer Perfusionsstörung in fetalen Organen; die Folge können Entwicklungsstörungen nach der Organogenese sein. Die Anwendung im zweiten und dritten Trimenon kann daher fetotoxische Wirkungen wie Nierenfunktionsstörungen, Verminderung der Fruchtwassermenge und Verlangsamung der Schädelossifikation nach sich ziehen und beim Neugeborenen zu Nierenversagen, Hypotonie und Hyperkaliämie führen. Zum Risiko von Fehlbildungen unter ACE-Hemmern und Sartanen im ersten Schwangerschaftstrimenon fehlen aber endgültige Daten, eindeutige Hinweise auf teratogene Effekte liegen bisher nicht vor. Die Einnahme von ACE-Hemmern und Sartanen wird daher im ersten Schwangerschaftstrimenon nicht empfohlen und ist im zweiten und dritten explizit kontraindiziert.

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft berichtet von zwei aktuellen Fällen, in denen Frauen mit arterieller Hypertonie Sartane trotz bestehender Kontraindikation während der Schwangerschaft eingenommen hatten und fetale Schäden aufgetreten sind. Auch beim Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie in Berlin ist eine Häufung von Meldungen zur Einnahme von Sartanen im zweiten und dritten Trimenon trotz Kontraindikation zu beobachten, während zu ACE-Hemmern derzeit keine Häufung von Fällen durch Einnahme während der Schwangerschaft auffällig ist. In der Datenbank des deutschen Spontanmeldesystems (gemeinsame Datenbank vom BfArM und AkdÄ, Stand: August 2010) sind insgesamt 2618 Verdachtsberichte unerwünschter Arzneimittelwirkungen von Sartanen erfasst. Davon beziehen sich 49 auf Schwangerschaft, Wochenbett und Perinatalzeit. Die in diesen Fällen am häufigsten genannten Reaktionen sind Frühgeburten, das Vorhandensein von zu wenig Fruchtwasser, fetale Wachstumsverzögerungen, Fehlgeburten sowie Störungen der Nierenfunktion.

Vorsicht bei Hypertonien in der Schwangerschaft

Bei Frauen im gebärfähigen Alter mit Kinderwunsch, die eine antihypertensive Medikation benötigen, sollten vorzugsweise Arzneimittel verordnet werden, die auch während einer Schwangerschaft gefahrlos eingenommen werden können. Als Medikament der ersten Wahl zur Behandlung von Hypertonien während der Schwangerschaft gilt Methyldopa, wenn die Nebenwirkungen – in erster Linie die sehr häufige Sedierung – toleriert werden. Häufig angewendet wird auch Metoprolol. Als Mittel der zweiten Wahl kommt unter anderen Nifedipin infrage. Calciumantagonisten sollten jedoch im ersten Trimenon zurückhaltend verordnet werden.

Quelle AkdÄ Drug Safety Mail 2010-121 der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft vom 15. Oktober 2010. 

 

ck

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