Deutscher Apothekertag 2010

Ein alter Traum

Doris Uhl

Es ist ein alter Traum unseres Berufsstandes, dass der Arzt die Diagnose und Therapie festlegt, die Verantwortung für die Arzneimittelauswahl dann aber in die Hände des Apothekers gelegt wird.

Dass dieser Traum mit der Umsetzung des ABDA-/KBV-Konzepts Realität werden könnte, ist nicht zuletzt den nicht nachlassenden Bemühungen der Apothekerinnen und Apotheker zu verdanken, immer wieder auf die ungenutzten Kompetenzen unseres Heilberufs hinzuweisen und mit Studien zu belegen, in welch vielfältiger Weise Patienten von Leistungen der Apotheker profitieren und in Zukunft profitieren könnten.

Erinnert sei an die im Rahmen des Deutschen Apothekertags 2009 vorgestellte Studie zu Arzneimittel-bezogenen Problemen in der Selbstmedikation. Solche Probleme traten bei nahezu jedem 5. Patienten auf. Eindrucksvoll konnte gezeigt werden, dass täglich mehr als 300 000 Probleme durch den Apotheker gelöst werden.

Ein anderes Beispiel ist die VITA-Studie. Hier konnte durch eine einmalige strukturierte Betreuung durch die Apotheker die Quote einer falschen Inhalationstechnik bei COPD und Asthma von 80% auf 28% gesenkt werden. Die Evidenz dieser Studie und eine einjährige Mitarbeit der ABDA bei der Erstellung der nationalen Versorgungsleitlinie Asthma haben dazu geführt, dass erstmalig Apotheker offiziell in eine deutsche Versorgungsleitlinie eingebunden sind.

Dass es der ABDA gelungen ist, in einem Eckpunktepapier gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) festzulegen, dass sich Arzt und Apotheker die Verantwortung für die Arzneimittelversorgung teilen, verdanken wir aber auch der Gunst der Stunde. Unter dem Druck ständig neuer Regulierungsmaßnahmen, die zuletzt in den Rabattverträgen gipfelten, wurde von Seiten der Ärzte die Forderung nach einer Trennung von Kosten- und Versorgungsmanagement immer stärker. Sie wollen raus aus der Verantwortung für die Arzneimitteltherapiekosten und sich wieder ganz ihrer heilberuflichen Aufgabe widmen. Und sie haben erkannt, dass von einer Optimierung der Zusammenarbeit mit den Apothekern nicht nur sie selber, sondern auch ihre Patienten profitieren.

Mit Nachdruck versuchen ABDA und KBV zurzeit, ihre Vorschläge nach Möglichkeit noch ins AMNOG, aber spätestens in ein für nächstes Jahr geplantes weiteres Gesetzesvorhaben einzubringen. Und die Erfolgsaussichten scheinen gut zu sein, auch wenn der GKV-Spitzenverband meint, dass alles das, was das Konzept vorsieht, heute schon gemacht werden kann – hier empfiehlt sich ein wenig Nachhilfe durch ABDA und KBV. Und auch wenn er sich gegen den Vorschlag sträubt, die ihm ans Herz gewachsenen Rabattverträge gegen das von Apothekerseite bevorzugte Garantiepreismodell zu tauschen – hier gibt es bestimmt Wege für einen Kompromiss.

Es ist sicher angemessen, von einer historischen Chance zu sprechen. Die Delegierten des Deutschen Apothekertags 2010 haben sich einstimmig ohne Wenn und Aber hinter das Konzept gestellt. Jetzt bleibt zu hoffen, dass schnellstmöglich gesetzliche Rahmenbedingungen für eine flächendeckende kassenübergreifende Einführung getroffen werden und die heilberufliche Kompetenz des Apothekers in all ihren Facetten zum Wohl aller Patienten genutzt werden kann. Die Umsetzung dann so zu gestalten, dass jede Apotheke für die neuen Aufgaben gerüstet ist, ist sicher eine große Herausforderung. Doch sie lässt sich meistern und wenn nicht jetzt, wann dann?

Doris Uhl


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