DAZ aktuell

Neue Variante

BREMEN (tmb). Die Probleme rund um den Herstellerrabatt sind kaum noch überschaubar. Eine neue Variante setzt an der Härtefallregelung gemäß § 130a Absatz 4 SGB V an. Die Firma Bencard Allergie GmbH beruft sich auf diese Regelung und hat angekündigt, den Herstellerrabatt an die Apotheken vorläufig nicht auszuzahlen. Dies äußerte das Norddeutsche Apothekenrechenzentrum (NARZ) am 4. Oktober gegenüber der DAZ.

Die im SGB V vorgesehene Härtefallregelung ermöglicht Ausnahmen von der Anwendung des Herstellerrabattes. Gemäß Gesetzesbegründung soll damit eine Gefährdung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Herstellers verhindert werden. Einen solchen Antrag habe die Firma Bencard Allergie, ein Hersteller von Desensibilisierungslösungen, nun beim Bundesgesundheitsministerium gestellt. Dabei werde eine Rückwirkung auf den 1. August angestrebt. Für die Bearbeitung soll das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig sein. Wie lange die Bearbeitung eines solchen Antrages dauert, gilt derzeit als nicht absehbar. Bencard habe nun angekündigt, den Herstellerrabatt bis zur abschließenden Entscheidung über den Antrag nicht an die Rechenzentren auszuzahlen und den Rabatt im Falle einer Ablehnung nachzuzahlen, heißt es aus dem NARZ. Für die Rechenzentren dürfte dies bedeuten, dass sie die Apotheken künftig mit diesen Beträgen belasten müssen.

Damit wird das Problemfeld Herstellerrabatt um eine neue Variante erweitert. In den zurückliegenden Monaten ging es bereits um Streitigkeiten über die Höhe des Rabattes bei einigen Produkten und um insolvente Hersteller. Doch alle Varianten sind letztlich Teile eines Grundproblems: Die Apotheken sind Inhaber der Forderungen gegen die Hersteller und haften daher für einen Betrag, der ihnen selbst nicht zugute kommt und den sie an die Krankenkassen abführen müssen.

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