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Änderung der gesetzlichen Kündigungsfristen war überfällig

ADEXA begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), der eine Änderung der deutschen gesetzlichen Kündigungsfristen verlangt hat. Dass sich Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr nicht auf die Dauer der Kündigungsfrist auswirken, verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung aus Altersgründen. Die EuGH-Richter haben die deutschen Gerichte angewiesen, die Regelung in laufenden Prozessen vor Arbeitsgerichten "erforderlichenfalls unangewendet zu lassen". Die Zeiten der Betriebszugehörigkeit müssen demnach unabhängig vom Eintrittsalter voll angerechnet werden.

In der ADEXA-Rechtsberatung wird schon seit Einführung des Antidiskriminierungsgesetzes entsprechend beraten, und viele Gerichte hatten auch bereits so entschieden. Die Klarstellung aus Luxemburg ist deshalb positiv zu bewerten und eine rasche Umsetzung in deutsches Recht überfällig.

Tanja Kratt, ADEXA, Zweite Vorsitzende

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