DAZ aktuell

Bonuszahlung auf Rezepteinlösung

STUTTGART (diz). Versandapotheken wollen es jetzt wissen: Mycare gewährt 1,50 Euro Bonus pro verordnetem Arzneimittel, Mönters Versandapotheke Aliva tritt mit einem Bonus von 3 Euro an. Verrechnet wird der Bonus beim Kauf von OTC-Arzneimitteln. Ist das vor dem Hintergrund des jüngsten Urteils des Bundesgerichtshofs zulässig?

Nachdem der Bundesgerichtshof entschieden hat (die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor), dass die Gewährung von Boni bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel einen Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung darstellt, andererseits aber Werbegaben im Wert von etwa einem Euro noch als wettbewerbsrechtlich zulässig angesehen werden, fünf Euro dagegen zu viel seien, wollen es die beiden Versandapotheken Aliva und Mycare nun genau wissen. Ob es nun tatsächlich 1,50 Euro pro Arzneimittel sein dürfen oder 3 Euro pro Rezept – das müssten im Streitfall erneut die Gerichte entscheiden.

Apotheker Johannes Mönter, Inhaber der Sanicare- und Aliva-Versandapotheke, befürwortet diese Markt- und Wettbewerbsöffnung ausdrücklich: "Es war lange überfällig, diese Kostenersparnis für Patienten zu ermöglichen. Schließlich sind diese Rabatte niederländischen Apotheken erlaubt. Weshalb sollte es dann uns Inländern verboten sein? Dass dieser Wettbewerbsnachteil deutscher Anbieter aufgehoben wurde, kann ich nur gutheißen."

Der Betreiber der Versandapotheke Mycare, Christian Buse, der zugleich Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken ist (BVDVA), wirbt indes auf der Internetseite seiner Versandapotheke mit dem Slogan: "Rezepte sind Vertrauenssache und jetzt einen Bonus wert." Weiter heißt es dort: "Bei Kassenrezepten wird dieser Betrag direkt mit Ihrer Zuzahlung oder mit dem Kaufpreis von bestellten rezeptfreien Produkten (außer Bücher) verrechnet, oder Ihrem Kundenkonto für Bestellungen rezeptfreier Produkte (außer Bücher) gutgeschrieben. Eine Barauszahlung erfolgt nicht. Bei Privatrezepten wird der Kundenbonus in Höhe von 1,50 Euro Ihrem Kundenkonto für Bestellungen gutgeschrieben und bei der Bestellung nicht verordneter Produkte (außer Bücher) verrechnet. Eine Barauszahlung erfolgt nicht."

Das könnte Sie auch interessieren

Nach dem EuGH-Urteil

Apotheken-Shopping auf Rezept?

Kammerpräsident Saar zum „Geld verdienen auf Rezept“

EuGH-Urteil animiert Patienten zum Ärzte-Hopping

Bundesgerichtshof zu Rx-Boni

Ein-Euro-Bonus pro Rezeptposition zulässig

Wenn das Rx-Versandverbot nicht kommt: Kassen und DocMorris schielen auf Verträge

Auch Kassen wollen profitieren

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.