DAZ aktuell

Weiterer Etappen-Sieg für die AOK Berlin-Brandenburg

BERLIN (ks). Die AOK Berlin-Brandenburg hat ihre Ausschreibung für parenterale Zubereitungen abermals gerichtlich bestätigt bekommen. Vor dem Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg wurden am 17. September zwei weitere Beschwerden gegen die Ausschreibung zurückgewiesen. Die dritte wurde von der Apotheke selbst für erledigt erklärt und zurückgenommen.

Mit ihrer Zytostatika-Ausschreibung hatte die AOK zu Jahresbeginn Neuland betreten. Nicht zuletzt weil erst kurz zuvor die Neufassung der Anlage 3 zur Hilfstaxe, die die Preisbildung für parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln regelt, beschlossen wurde, hat die Kasse mit ihrem Vorstoß viel Unmut auf sich gezogen. Eine Reihe von Apotheken ist gegen die Ausschreibung vorgegangen. Doch bislang sind alle vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren gescheitert: Vor der Entscheidung aus der vergangenen Woche hatten bereits die Vergabekammer Brandenburg, die Vergabekammer des Bundes und das LSG Nordrhein-Westfalen das Vorgehen der AOK bestätigt. Der juristische Streit ist allerdings noch immer nicht beendet. Nach Auskunft der Kasse sind noch mehrere Verfahren gegen die Ausschreibung beim LSG Berlin-Brandenburg und der Vergabekammer Brandenburg anhängig. Zuschläge wird die AOK Berlin-Brandenburg daher vorerst weiterhin nicht erteilen. Bei der Kasse gibt man sich aber optimistisch, dass auch die übrigen noch anhängigen Verfahren in gleicher Weise beurteilt werden.

Rechtsgrundlage der Ausschreibung zur Disposition

Die Versorgungsverträge sollten ursprünglich im April 2010 starten. Wann es tatsächlich losgehen kann, muss sich noch zeigen. Offen ist auch, ob das Beispiel der AOK Berlin-Brandenburg Schule machen wird. In der Unions-Bundestagsfraktion gibt es Bestrebungen, Ausschreibungen für Zytostatika über einen Änderungsantrag zum Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) zu stoppen (siehe AZ 2010, Nr. 37, S. 3).
Bei der AOK trifft dieser Plan auf Kritik: "Es ist nicht nachvollziehbar, dass die gerade geschaffene Rechtsgrundlage für ein solches Verfahren infrage gestellt wird, bevor überhaupt beurteilt werden kann, wie sich dieses wettbewerbliche Instrument konkret auswirkt", sagt Dr. Sabine Richard, Leiterin des Arzneimittelbereichs der AOK Berlin-Brandenburg. Es sei erkennbar, dass die ausgeschriebenen Selektivverträge zu Kostensenkungen führen werden – und zwar auch gegenüber den Abrechnungsbedingungen der neuen Hilfstaxe. Die von den Bietern zu erfüllenden Qualitätsstandards gewährleisteten zudem, dass die Versorgungsqualität nicht beeinträchtigt werde. "Auch das in diesem Zusammenhang angeführte Argument der Oligopolisierung kann nach dem jetzigen Stand des Verfahrens nicht nachvollzogen werden", hieß es seitens der AOK. Die Kasse hatte bei der Ausschreibung das Berliner Stadtgebiet in 13 regionale Lose aufgeteilt. Um eine zu starke Konzentration in der Versorgung zu verhindern, habe man die Anzahl der Lose, die auf einen Bieter entfallen konnten, auf vier beschränkt. Zudem wurde der Vertragszeitraum auf ein Jahr beschränkt – "damit beide Seiten in dieser Zeit Erfahrungen sammeln können", wie die AOK betont.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.